Verlustbescheinigungen nachträglich anfragen?

  • Im Laufe der letzten ~10 Jahre habe ich in verschiedensten formen Zinsen gezahlt (Girokontoüberziehung, Privatkredit, etc.). Kapitalgewinne sind nie in nennenswertem Umfang angefallen. Erst kürzlich hat sich meine finanzielle Situation soweit entspannt, dass ich eine Eigentumswohnung realisieren kann sich abzeichnet, dass über das Abzahlen hinaus noch einiges übrig sein wird, was ich anlegen und hoffentlich über die nächsten Jahrzehnten auch bald einiges an Kapitalgewinnen herausholen kann. Ganz allgemein wohl eine relativ übliche Situation von Menschen, die jung Familie gründen und dann später gut Karriere machen...


    Da ich nicht erwarte, mein Geld bei den Banken anzulegen, bei denen ich in der Vergangenheit Zinsen gezahlt habe, sollte es sich doch lohnen, Verlustbescheinigungen für all die Kredite der Vergangenheit einzusammeln, um diese dann in der Zukunft gegen Kapitalgewinne verrechnen zu können. ich müsste dann natürlich all die Verlustbescheinigungen in der Anlage KAP zusammenführen, damit diese in sie Zukunft vorgetragen werden, bis sie dann irgendwann in den nächsten Jahren nach und nach verrechnet werden.
    * Ist diese Überlegung grundsätzlich korrekt?
    * Gibt es eine Einschränkung, was für Zinsen davon erfasst sind? Zinsen aus Kontoüberziehung, Privatkredit, Ratenkredit, Immobilienkredit, evtl. sogar BAFöG?
    * Gibt es eine Einschränkung wie weit rückwirkend eine Bank eine Verlustbescheinigung ausstellen muss? Wie sieht es aus, wenn das Konto oder sogar die Kundenbeziehung gar nicht mehr besteht?

  • Hallo @NdotNdot, willkommen in der Community.


    Nach meinem Verständnis gibt es bei Deiner Überlegung einen Denkfehler. Die sog. Verlustbescheinigung stellt Verluste aus Kapitalanlagen dar. Also z.B. hast Du eine Anleihe zu 100 Euro gekauft , der Gesellschaft geht es schlecht, der Wert fällt und Du verkaufst sie zu 50 Euro. Dann kannst Du diesen Verlust mit anderen Kapitalerträgen verrechnen, z.B. 50 Euro aus Zinsen auf das Tagesgeldkonto.


    Zum Thema Verlustbescheinigung steht hier einiges Verlustbescheinigung vs. Steuerbescheinigung - Steuern sparen - Finanztip Community

  • Gut möglich, dass ich irgendwo einen Denkfehler drin habe, aber mir ist noch nicht klar wo:


    Wenn Zinsen die ich erhalte als "Kapitalgewinn" versteuert werden müssen, sollten doch Zinsen die ich zahlen muss als "Kapitalverlust" dagegen verrechnet werden. Normal macht eine Bank das intern über alle Konten. Da sollten dann für mein Verständnis Kreditzinsen genauso hineingerechnet werden wie Verluste, die in einem Depot entstehen.


    Zwei Aussagen die ich an verschiedenen Stellen finden konnte, sind:


    * Aktienverluste können nicht gegen andersartige Kapitalgewinne (z.B. Tagesgeldzinsen) verrechnet werden. Ich will aber genau das Gegenteil davon: Kreditzinsen aus früheren Jahren als Verlustvortrag gegen Aktiengewinne verrechnen.


    * Kreditzinsen (z.B. Immobilienkredit) können im allgemeinen nicht "von der Steuer abgesetzt" werden. Das bezieht sich aber bei genauem Lesen immer auf ein Absetzen von der Einkommensteher, was tatsächlich nur möglich ist, wenn die Kreditzinsen als Werbungskosten gegen Mieteinkommen verrechnet werden. Mir geht es aber überhaupt nicht um Einkommensteuer, sondern rein um Kapitalsteuer. Zinsen vs. Rendite.


    Was auch immer ich zur Verlustbescheinigung finden konnte sagt nur aus, dass eine Bank da die Verlust/Gewinn-Bilanz aller Konten und Depots bescheinigen damit man diese dann in der KAP Erklärung mit anderen Banken verrechnet werden. Ich konnte nirgends etwas finden, warum z.B. Immobilienkreditzinsen für eine Wohnung in Eigennutzung dabei nicht als Kapitalverlust gerechnet werden sollten.


    Falls es also tatsächlich etwas gibt, was Kreditzinsen von Kapitalverlust unterscheidet, wäre ich froh über mehr Details.

  • Noch mal zur Präzisierung; es geht ausschließlich um Gewinne und Verluste bei Deinem Kapitalvermögen. Ein Kredit, bei dem Du Kreditnehmer bist, ist kein Teil Deines Kapitalvermögens und damit werden die Zinsen nicht gegengerechnet.


    Definition s. §20 EStG https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html


    Steuerabzug §43, Verlustverrechnung und Bescheinigung §43a EStG


    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__43.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__43a.html

  • Die ganz besondere Ironie besteht darin,daß "damals" bei den vom BGH für unzulässig erklärten(und zu erstattenden) Kreditgebühren eine Reihe von Banken (prinzpiell genauso fehlgeleitet wie der TE) Steuern auf die Erstattungssumme erheben wollten bzw.erhoben haben,die ja dann auch "treu und brav von einer Reihe von Betroffenen gezahlt wurden.


    Das Argument bestand ja darin----wenn ich micht recht entsinne------daß ein ausgezahltes Darlehen ein Vermögenszuwachs sei und die Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Kreditgebühren mit Kapitalertragssteuer zu belasten sei.


    Der TE denkt fälschlicherweise auch,daß überall,wo er Kosten(er nennt das Zinsen)bezahlt hat,ein Anrecht darauf habe,diese von seiner Steuerlast abziehen zu dürfen("notfalls" sogar Jahre rückwirkend).


    Darin besteht der Kern seines Denkfehlers.


    Er sollte ganz schnell von dieser seiner irrigen Annahme Abschied nehmen.