Einkommensteuer/Soli

  • Dear ALL,


    nach den Erläuterungen zu meinem Steuerbescheid für das Jahr 2017 ist der Solidaritätszuschlag aufgrund der Anhängigkeit beim Verfassungsgericht (FG Nds. hält diesen für verfassungswidrig ab 2015) unter Vorbehalt nach § 165 AO gestellt , danach soll ein Einspruch nicht erforderlich sein.
    Ist nicht doch gleichwohl ein Einspruch sinnvoll, um etwaige Ansprüche aus der möglichen Verfassungswidrigkeit aus dem 'SOLI' doch zu sichern?


    Die Meinungen hierzu :) interessieren mich stark.