Rechtschutzversicherung - Empfehlung nicht mehr empfehlenswert

  • Hallo Community, Hallo Finanztip,


    der Artikel zur Rechtschutzversicherung ist vom 20.04.2017. Darin werden die ARAG, die Auxilla und die HUK24 empfohlen.
    Laut dem Finanztest-Artikel vom Juli 2018 habe die ARAG und Auxilla mittlerweile die Definition des Versicherungsfall verbraucherunfreundlich geändert und sind in der Bewertung deutlich herabgesetzt und nur noch als befriedigend oder gar ausreichend bewertet worden.


    Von daher Rate ich sich den akutelleren Testbericht dort anzusehen.


    Viele Grüße,


    R. Wähner

  • Dann muss man sich aber auch die veränderten Kriterien von Finanztest ansehen und sich fragen, ob die für einen selbst so relevant sind. Letztlich wurden die Kriterien so verändert, dass Finantest die gewünschten Ergebnisse erzielt, also alle die Versicherungen, die den Versicherungsfall neu definiert haben, abzustrafen.


    Wie fragwürdig der Test ist, zeigt sich mMn an dem dort gemachten BU-Beispiel:


    In einem BU-Fall ist der Einwand des Versicherers, man habe Vorerkrankungen verschwiegen, nach Ablauf von 10 Jahren nicht mehr zulässig. Das steht irgendwo im Versicherungsvertragsgesetz. In dem von Finanztest konstruierten Beispiel ist der Vertrag deutlich älter als 10 Jahre. Der Versicherer kann nicht mehr auf vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung prüfen! Das Beispiel ist also völlig unbrauchbar zur Differenzierung, ob eine RSV im Einzelfall was taugt oder nicht, belegt aber mMn mangelndes Wissen, schlampige Recherche oder schlicht manipulative Kriterienwahl bei Finanztest.

  • Das Testergebniss hätte ich mir auch transparenter gewünscht. Oder das weitere Testdimensionen in das Ergebniss einfließen (wie z.B. das laut Test die Arag und die WGV überdurchschnittlich häufig die Deckungszusage verweigern).
    Einerseit werden die Vertragsbedingung im Detail-Vergleich nur im Privatrechtschutz und auch dort nicht sonderlich ausführlich dargestellt. So kann die individuelle Relevanz ganzer Bereiche (z.B. Arbeits-, Wohnungs, oder Verkehrsrecht) überhaupt nicht berücksichtigt werden.


    Abseits davon fließt lediglich die Verständlichkeit mit 10 % in die Gesamtnote. Diese ist zur Differenzierung nahezu untauglich: Alle guten Verträge liegen hier zwischen 3,9 und 4,6. Zumindest senkt es die Gesamtnote aller Verträge angemessen.


    Ihre Kritik an der Fragwürdigkeit kann ich aber am genannten Beispiel nicht nachvollziehen.


    Wie fragwürdig der Test ist, zeigt sich mMn an dem dort gemachten BU-Beispiel:


    In einem BU-Fall ist der Einwand des Versicherers, man habe Vorerkrankungen verschwiegen, nach Ablauf von 10 Jahren nicht mehr zulässig.(...) In dem von Finanztest konstruierten Beispiel ist der Vertrag deutlich älter als 10 Jahre.


    Das Beispiel, dass ich im Test fand liegt lediglich 4 Jahre vor dem hypotethischen Versicherungsfall:

    Beispiel Berufs­unfähigkeit. Eine Angestellte schloss im Juli 2016 eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ab. Im Mai 2017 schließt sie eine Rechts­schutz­versicherung ab. 2020 wird die Frau berufs­unfähig.

    Nun bin ich weder Anwalt noch Versicherungsexperte. So wie ich den Test verstehe liegt dieser Fall aber denoch innerhalb der sogenannten "Einjahresregel", sodass die allermeisten aktuellen Versicherungen ihn ablehen würden.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,


    hier unser Statement dazu:


    Jeder Test legt eigene Kriterien fest und zeichnet sich durch subjektive Bewertungen aus. Sie können unserem Artikel genau entnehmen, welche Test-Kriterien wir für wichtig erachtet und anhand derer wir die einzelnen Versicherungsprodukte bewertet haben.


    Finanztest hat in seiner letzten Untersuchung besonderen Wert auf ein Kriterium gelegt: auf die Definition des Versicherungsfalls. Finanztest ist der Auffassung, dass es eine verbraucherfreundliche Definition und eine eher verbraucherunfreundliche Definition gibt. Wegen einer eher verbraucherunfreundlichen Definition hat Finanztest viele Versicherungsprodukte stark abgewertet, die im vorherigen Test noch gut abgeschnitten hatten, darunter auch die Arag und die Auxilia.


    Finanztest führt als Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung an und behauptet, dass in dem konstruierten Fall der Versicherungsnehmer keinen Rechtsschutz habe, da er die BU-Versicherung schon vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hatte und das Unternehmen behauptet, der Versicherte habe seine vorvertraglichen Anzeigepflichten verletzt. Und nach der neuen Definition des Versicherungsfalls werde eben auch berücksichtigt, was das Unternehmen dem Versicherungsnehmer vorwerfe.


    Die Auswirkungen dieser anderen Definition des Versicherungsfalls sind derzeit noch unklar. In welchen Fällen die Versicherungen tatsächlich Deckungsschutz ablehnen und sich dabei auf die neue Definition stützen, bleibt abzuwarten. Aus unserer Sicht kommen nur sogenannte Widerrufsfälle und sogenannte vorvertragliche Anzeige-Pflichtverletzungen in Betracht. Gerade durch das Zusammenspiel mit der Einjahres-Regelung und dem Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit nach 5 Jahren Laufzeit, die die Arag und Auxilia zugunsten der Versicherungsnehmer im Vertrag haben, halten wir die Wirkung der neuen Definition für eher begrenzt. Finanztest hat mittlerweile in der Online-Version des Artikels die Beschreibung des Beispiel-Falles verändert, weil einige Anbieter, darunter auch die Arag und Auxilia, im zunächst genannten Beispiel sehr wohl gezahlt hätten.


    Wir sind außerdem der Auffassung, dass die Rechtsprechung und der Ombudsmann diese Klauseln aus Sicht des Versicherungsnehmers, also eher verbraucherfreundlich auslegen wird. Deshalb haben wir diesen Aspekt in unserem Vergleich nicht berücksichtigt und kommen folglich zu anderen Ergebnissen als Finanztest.

  • Ihre Kritik an der Fragwürdigkeit kann ich aber am genannten Beispiel nicht nachvollziehen.

    Da liegt die Tücke im Detail. Sehen Sie sich das Heft 08/2017 an, dort lautete das Beispiel noch wie folgt:


    Abschluss BU im Jahr 2017
    Abschluss RSV im Jahr 2018
    BU-Fall in 2037 (!)


    Und jetzt kommt Finanztest zu dem Urteil, dass die RSV nicht zahlt bzw. zahlen muss.


    Online hat es sich Finanztest nach der Kritik von Lesern und insb. der betroffenen Versicherungen einfach gemacht und das Beispiel schlicht so angepasst, dass man die Kritik an den Versicherungen noch aufrecht erhalten kann. In der Print-Version geht das aber eben nicht und man hatte auch nicht genug journalistischen Anstand, in der folgenden Ausgabe auf den Fehler hinzuweisen!


    Zu Ihrem zweiten Hinweis:


    "Das Beispiel, dass ich im Test fand liegt lediglich 4 Jahre vor dem hypotethischen Versicherungsfall. Nun bin ich weder Anwalt noch Versicherungsexperte. So wie ich den Test verstehe liegt dieser Fall aber denoch innerhalb der sogenannten
    "Einjahresregel", sodass die allermeisten aktuellen Versicherungen ihn ablehen würden."


    Genau das meine ich damit, dass man Beispiele genau so wählt, dass die Kritik passt. Erst wählt man 20 Jahre und liegt damit voll daneben, dann vier Jahre damit es gerade noch passt. Wären es mehr als fünf Jahre, würden auch ARAG und Auxilia zahlen, weil es eine entsprechende Klausel in den ARB gibt. Wer möglicherweise regelmäßig - vielleicht auch aufgrund solch fragwürdiger Test - immer zum Testsieger wechselt, verliert damit auch die Chance der "Fünf-Jahres-Regel". Was nicht heißen soll, dass es eine unbedingte Treue zum Versicherer geben sollte, aber man sollte auch wissen, was man aufgibt, wenn man was Neues abschließt.


    Habe ich erst jetzt gelesen:

    Gerade durch das Zusammenspiel mit der Einjahres-Regelung und dem Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit nach 5 Jahren Laufzeit, die die Arag und Auxilia zugunsten der Versicherungsnehmer im Vertrag haben, halten wir die Wirkung der neuen Definition für eher begrenzt.

    So sehe ich das auch!