Sehhilfen bei starker Kurzsichtigkeit (Myopie) in der GKV

  • Bei starker Kurzsichtigkeit (mehr als 6 Dioptrien) haben Versicherte nach § 33 SGB V (2) Anspruch auf eine Sehhilfe. Wer hat Erfahrung damit? Werden tatsächlich die vollen Kosten für die Brillengläser (nicht für das Brillengestell) von der Krankenkasse übernommen? Oder welche Einschränkungen gibt es? Und wo finde ich diese Einschränkungen im Gesetz?