Lohnt sich freiwillige Einzahlung in gesetzliche Rentenversicherung

  • Vielen Dank für die umfangreiche Rückmeldung.
    Ich prüfe es gerade, ob ich den Betrag verteilt auf 3 Jahre einzahlen kann.,
    um optimal Steuern zu sparen. Noch eine Rückfrage: Was denken Sie, welchen Betrag könnte ich bei einer privaten
    Rentenversicherung erzielen?

  • Schauen Sie einfach bei "cosmosdirekt" auf der Website vorbei. Der Rechner für Sofortrente bzw. Rente gegen Einmalbetrag ist recht angenehm zu bedienen und liefert schnell einen ersten Überblick, was zu erwarten wäre.


    Bei Mitbewerbern können andere Ergebnisse herauskommen, aber für den Einstieg ist der Rechner gut geeignet.


    Die Unterschiede bezüglich steuerlicher Abzugsfähigkeit, späterer Versteuerung und Verbeitragung muss man dann noch miteinbeziehen.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für die umfangreiche Rückmeldung.
    Ich prüfe es gerade, ob ich den Betrag verteilt auf 3 Jahre einzahlen kann.,
    um optimal Steuern zu sparen. Noch eine Rückfrage: Was denken Sie, welchen Betrag könnte ich bei einer privaten
    Rentenversicherung erzielen?


    Hallo @juergen15,


    wenn Du Alternativen zur GRV prüfst, dann zieh doch mal unsere Ratgeber zur Altersvorsorge zu Rate.
    https://www.finanztip.de/altersvorsorge/


    Mich würde Feedback interessieren, ob Dir die Bäume was gebracht haben.
    Und schon vorweg: Vorsicht beim Thema priv. Rentenversicherung. Die meisten sind viel zu teuer - ausser natürlich die, die wir empfehlen :)

  • So, ich habe mal ein Beispiel vorbereitet (alle Zahlen ganz schlimm gerundet):


    Der Ausgleich von Abschlägen führt zu 124 Euro mehr Rente (brutto).
    Nach Abzug Kranken- und Pflegeversicherung sind das 110 Euro.
    85% zu versteuern mit Steuersatz 20% ergeben 90 Euro.


    Der Internetrechner spuckt bei einer Rente gegen Einmalbetrag eine dynamische Rente von 95 Euro aus. Kein Hinterbliebenenschutz aber 5 Jahre Garantiezeit, daher nicht 100%ig vergleichbar, aber that's life. Bei 20% Ertragsanteil und Steuersatz 20% sind wir auch bei 90 Euro.


    Das Ganze basiert auf Einzahlungen von 28.700 Euro. In der ungeförderten Variante kann man nichts steuerlich geltend machen, das Kontingent dürfte durch die Krankenversicherung bereits erschöpft sein.


    Bei den Einzahlungen in die Rentenversicherung kann man, gestreckt auf mehrere Jahre, 86% und mehr der 28.700 Euro geltend machen, das wären grob 24.500 Euro, bei 25% Steuersatz wären das noch gröber 6.000 Euro Steuerermäßigung.


    Die kann man verjuxen oder auf den zu erwartenden Zeitraum des Rentenbezuges verteilen. Bei 25 Jahren wären das monatlich 20 Euro.


    Also hat die gesetzliche Rentenversicherung einen kleinen Vorsprung gegenüber der privaten Altersvorsorge. Alles eine Momentaufnahme!



    Falls da jetzt etwas völlig falsch dargestellt ist, gerne auch widersprechen.

    • Offizieller Beitrag

    Der Internetrechner spuckt bei einer Rente gegen Einmalbetrag eine dynamische Rente von 95 Euro aus. Kein Hinterbliebenenschutz aber 5 Jahre Garantiezeit, daher nicht 100%ig vergleichbar, aber that's life. Bei 20% Ertragsanteil und Steuersatz 20% sind wir auch bei 90 Euro.

    Sind die 95€ garantiert oder inkl. Überschussbeteiligung?

    • Offizieller Beitrag

    Ok. Ist halt ne wichtige Info, finde ich.


    Ist aber fair gerechnet, denn die 124€ bei der GRV sind ja auch nicht garantiert.


    Und schaut man sich die Grosswetterlage an dann sind die Zeichen für die GRV eher schlecht (Demographie) und die für Überschüsse eher gut (Zinsanstieg langfristig?)


    Bin persönlich kein Freund von beidem, weil beides unflexibel. Man müsste den Zinsfuss ausrechnen um zu schauen ob sich das im Vgl zu Tages/Festgeld & ETF lohnt

  • Hallo Referat Janders,
    vielen Dank für die Berechnung (und auch für den Hinweis auf CosmosDirekt, diese Versicherung kannte ich nicht),
    die meiner Vermutung enspricht, die GRV hat einen knappen Vorsprung. Nichtsdestotrotz rätsel ich über den Satz
    "In der ungeförderten Variante kann man nichts steuerlich geltend machen, das Kontingent dürfte durch die Krankenversicherung bereits erschöpft sein."
    Was meinen Sie damit?


    Grüße von


    juergen15

  • Hallo Saidi,
    vielen Dank für den Link.
    Grundsätzlich schon einmal eine gute Idee, verschiedene Szenarien zu unterschieden.
    Da ich noch sechs Jahre bis zum Rentenbeginn mit 66 Jahren zum 1.1.25 habe,
    werde ich Baum 5 und dann noch einmal Baum 2 aufrufen.


    Beste Grüße,
    juergen15

  • Okay, an der Stelle darf mir gerne ein Vertreter der steuerberatenden Berufe helfen.


    Im Paragraphen 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG ist geregelt, dass man jährlich 1900 Euro steuerlich geltend machen kann, wenn man diese für (ungeförderte) Versicherungen aufwendet. Über diese Vorschrift kann man auch seine gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung geltend machen. Mit diesen Beiträgen schöpft man recht schnell den Betrag aus und somit kann man die zusätzlichen Beiträge nicht mehr geltend machen.

  • Man kann grundsätzlich bis zu 1900 Euro an Versicherungsbeiträgen geltend machen. (Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG) Allerdings kann man über diese Vorschrift auch seine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung geltend machen, die recht schnell zum Ausschöpfen des Betrages führen. Will heißen, zusätzliche Versicherungsbeiträge wirken sich steuerlich nicht mehr aus.


    An der Stelle darf mir gerne ein Vertreter der steuerberatenden Berufe helfen. :saint:

  • Man kann grundsätzlich bis zu 1900 Euro an Versicherungsbeiträgen geltend machen. (Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG)


    Hallo Referat Janders,
    vielen Dank für die schnelle Antwort,
    ich dachte bis jetzt immer, es gilt:
    Ausgaben für die private und gesetzliche Rentenversicherung und ihr gleichgestellte Aufwendungen können Sie 2017 bis zu einem Höchstbetrag von 23.362 Euro (das Doppelte für Ehepaare) von der Steuer absetzen (2018: bis 23.712 Euro). Für 2017 erkennt das Finanzamt aber nur 84 Prozent der Ausgaben an (2018: 86 Prozent, 2019: 88 Prozent), siehe:
    https://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/


    Grüße,
    juergen15

  • Bei dem "großen" Betrag gehen die Versicherungen ein, die nachgelagert besteuert werden (gesetzliche Rente, berufsständische Versorgung und Rürup), beim "kleinen" Betrag die Versicherungen, bei denen der Ertragsanteil zu versteuern ist.


    Wenn einen das Finanzamt beim Sparen unterstützt, will es später auch beteiligt werden. Wenn es sich mit Unterstützung zurückhalten darf, hält es später auch nur ein wenig die Hand auf. ;)

  • Hallo,
    ich bedenke mich nochmals bei Referat Janders und auch allen anderen, die mir auf meine Frage geantwortet haben.
    Ich nehme die etwas bittere Erkenntnis mit, dass es mit 59 fast schon zu spät ist, noch viel für die Altersvorsorge zu tun.
    Das hätte ich eher machen müssen, ging aber nicht aus Gründen, die ich hier nicht weiter thematisieren will.
    Sofortrente/freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung/Kombination aus ETF-Anlage und Festgeld mit unterschiedlicher Laufzeit/Kauf einer vermieteten Immobilie - das sind nach "https://www.finanztip.de/altersvorsorge/ -
    Baum 5" jetzt die grundsätzlichen Optionen. Dabei gilt für die ETF-Anlage "Um das Verlustrisiko einzugrenzen, sollte das Geld allerdings mindestens 10, besser 15 Jahre liegen bleiben." Dann wäre ich 75, keine wirkliche Option, ich vereinfache vielleicht etwas (Kater.Ka ist sicherlich anderer Meinung). Kauf einer vermieteten Immobilie - bin ich nicht der Typ für.
    Sofortrente oder freiwillige Einzahlung in die GRV - da hat Referat Janders herausgearbeitet, welche Variante zu bevorzugen ist, aber es gibt wiederum Stimmen, die sagen der jetzt ausgerechnete Betrag ist ebenfalls nicht sicher.
    Im Moment sehe ich für mich den Weg, mich weiter in die Materie einzuarbeiten, den Nachhaltigkeitsfaktor zu verstehen,
    um abschätzen zu können, welche Veränderungen hier in den nächsten Jahren erwartbar sind.


    Beste Grüße,
    juergen15

  • Hallo @juergen15,
    ich hatte Dir ja bereits mein Schiksal beschrieben. Dabei hatte ich noch vergessen, dass ich noch einen Abschlag von 17,1% hinnehmen muß.
    Meine bisherigen Erfahrungen basieren auf langjährige Anlage in Fonds. Ich kann Dir nur sagen, was ich gemacht habe, und noch mache. Ich bin ca. 20 Jahre älter wie Du. Bei der Anlage in Fonds sind zwar 10-15 Jahre eine sinnvolle Zeit, dann ist jedoch das Risiko sehr niedrig. Aber mit etwas höheren Risiko, sprich kürzere Zeiträume, lässt es sich auch ganz gut leben. Allerdings habe ich auch noch ein gut verzinstes Festgeld.
    Gruß


    Altsachse

  • ich würde raten, mit der Einzahlung bis nach dem Ende des Arbeitslebens zu warten.


    Ich bin mit einer Abfindung ausgestiegen. Diese habe ich mir im ersten Jahr des Rentenbezugs auszahlen lassen
    (Mit Inanspruchnahme der Fünftel-Regel bei der Besteuerung).


    Dann habe ich 22.000 € in die Rentenversicherung einbezahlt und voll als Sonderausgaben geltend gemacht.


    Somit habe ich 17.000 € bei der Besteuerung meiner Abfindung gespart.


    War doch ein gutes Geschäft oder nicht?


    Bei einer frühzeitigen Einzahlung in die Rentenkasse hätte ich diese Möglichkeit nicht mehr gehabt.

  • Wenn es nur darum geht, steuermindernd Geld in die Rentenversicherung zu pumpen, dann kann man auch nach Rentenbeginn noch freiwillige Beiträge leisten. Knapp 14.500 Euro im Jahr wären da möglich.


    Selbst nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann man noch freiwillige Beiträge zahlen, sofern man keine Vollrente bezieht. Man müsste im Zweifel im Zahlungszeitraum auf 1% der Rente verzichten.


    Jetzt ist natürlich die Frage, ob man im Rentenbezug eine derart hohe Steuerlast hat, dass sich der ganze Zinnober auch lohnt.


    Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. :whistling: