Liebe Community,
vielen Dank für eure differenzierten Antworten Ende letzten Jahres.
Um gleich auf den Punkt zu kommen: ich habe freiwillig in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt,
im Dezember 2018 eine erste Rate von 10.000 €, und brauche in dem Zusammenhang noch einmal eure Unterstützung.
Die für mich zuständige Finanzbeamtin weigert sich, diese Einzahlung als Aufwendung für die Altersvorsorge steuermindernd anzuerkennen. Sie schreibt in ihrer Begründung auf meinen Antrag vom 7. Aug. 2019 auf Änderung des Einkommensteuerbescheids vom 24.7.2019:
"Ihrem Antrag auf Änderung der Einkommensteuererklärung 2018 vermag ich aus folgenden Gründen nicht entsprechen:
Die von Ihnen geleisteten Beiträge in die Rentenversicherung sind weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen und
wir von der "Deutschen Rentenversicherung" ja auch als Versicherungsunterlage betitelt. Eine Änderung wird daher abgelehnt.
Sollten Sie weiterhin an Ihrem Standpunkt festhalten ist eine Änderung nur über einen Einspruch möglich."
Ich will Einspruch einlegen und habe dazu folgenden Text gewählt:
Sehrgeehrte Damen und Herren,
mitdiesem Schreiben lege ich Einspruch gegen Ihren Bescheid vom 21. Aug.2019 auf meinen Antrag vom 7. Aug. 2019 auf Änderung desEinkommensteuerbescheids 2018 ein.
Ichlege Einspruch dagegen ein, dass der von mir gestellte Antrag aufÄnderung des Einkommensteuerbescheids 2018 auf steuerminderndeBerücksichtigung der von mir geleisteten Beiträge an diegesetzliche Rentenversicherung zum ‚Ausgleich einer Rentenminderungbei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters‘ inHöhe von 9.620 €als Sonderausgaben, vgl. die von mir abgegebene und Ihnen vorliegendeAnlage Vorsorgeaufwand, Zeile 6, sowie die beigefügten Anlagen zuder Ausgleichszahlung, in Ihrem Bescheid mit der falschen Begründungabgelehnt wurde, es handelt sich um sonstigeVorsorgeaufwendungen
(wie im Einkommensteuerbescheid, wo dieseBeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung fälschlich auch densonstigen Vorsorgeaufwendungen zugeordnet wurden).
Beidiesen Beiträgen handelt es sich aber um Aufwendungenfür die Altersvorsorge nach§ 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG, die in einem BMF-Schreiben zureinkommensteuerrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen vom24.05.2017, Az. IV C 3 - S 2221/16/10001:004, auf Seite 5 in derTabelle Randziffer 2 ausdrücklich als solche benannt sind(https://files.vogel.de/infodie…ta/1/0/8/4/3/5/194291.pdf,Abruf vom 28. Aug. 2019). Diese sind für das Jahr 2018 bis zu einerHöhe von 23.712Euroals Sonderausgaben bei Ledigen berücksichtigungsfähig.
Ichbeantrage, die von mir geleisteten Beiträge zur gesetzlichenRentenversicherung nun bei der Berechnung des zu versteuerndenEinkommens zu berücksichtigen. Sämtliche Belege zu diesem Vorgangfüge ich Ihnen noch einmal in Kopie bei."
Ich bitte euch um eure Rückmeldung, ob der Text so in Ordnung ist oder noch Änderungen/Ergänzungen notwendig sind.
Ich danke euch im Voraus sehr für eure Anregungen.
Viele Grüße,
juergen15