Auszahlung private Rentenversicherung

  • Hallo zusammen,


    hatte mir vor 6 Jahren in der Niedrigzinsphase eine Rentenversicherung aufdrehen lassen. Über meine Hausbank. Diese wird jetzt im Februar 2019 fällig.
    Jetzt wollte ich einen Freistellungsauftrag stellen über die zu zahlende Steuer. Die Verkäuferin sagte jedoch ich benötige einen Freistellungsauftrag über die komplette Wertsteigerung. Das wären dann komplett 801 Euro. Die Versicherung läuft jetzt nach 6 Jahren als Einmalauzahlung aus. Wurde mir so verkauft mit dem Versprechen, damals noch im Durchschnitt ca. 2% Zinsen zu erhalten. Das war jetzt im Nachhineingesehen ein Fehler. Aber so ist das jetzt. Kann mir jemand sagen, warum ich den kompletten Mehrwert ( Wertsteigerung) als Freistellungsauftrag ansetzen muss? Danke schon mal für die Hilfe.


    Gruß Joe

    • Offizieller Beitrag

    Zunächst mal hört sich das danach an, dass Du überhaupt im Plus bist mit dem Vertrag - dann schon mal herzlichen Glückwunsch! ;)
    (Auch wenn Du natürlich von Fehler sprichst)


    Da die Laufzeit nur 6 Jahren beträgt, musst Du einen Wertgewinn voll versteuern. Also im Grunde wie jede andere Kapitalanlage.


    Verstehe ich Deine Frage richtig?

  • Hallo @Saidi,


    danke für die Antwort. Ja, ich hatte eine Wertsteigerung von z.b. 900 Euro, was ja für 6 Jahre nicht sehr viel wäre.
    Jetzt dachte ich, dass ich auf die 900 Euro Steuern zahlen muss. Also von 900 Euro die Kapitalertragssteuer + Soli + Kirchensteuer. Das wären dann, dachte ich für den Freistellungsauftrag ca. 250,...
    Mein Bankberater will jetzt aber für den Freistellungsauftrag komplett die 900 Euro angeben, also max. 801 Euro. Warum ist das so?


    Danke schon mal für die Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Ah, jetzt verstehe ich das Missverständnis:
    Der Sparerpauschbetrag (=Freistellungsauftrag) bezieht sich auf die Höhe der steuerfreien Kapitalerträge, nicht auf die Höhe der Steuer selbst.
    Sprich: Von Deinem Gewinn aus der Rentenversicherung kannst Du maximal 801€ von der Steuer freistellen.


    https://www.finanztip.de/freistellungsauftrag/
    https://www.finanztip.de/sparerpauschbetrag/

  • Hallo @Saidi,


    das heißt, wenn ich keinen Freistellungsauftrag hinterlege werden trotzdem von den 900 Euro Steuern berechnet, also die 250 Euro müsste ich dann an das Finanzamt abdrücken bzw. werden abgeführt von der Versicherung.
    Da mein Freisteller eigentlich schon ausgeschöpft ist und ich nur einen Teil freistellen könnte, ist es wahrscheinlich egal, ob ich bei der Versicherung oder bei meinen Fonds den Freistellungsauftrag hinterlege. Leider kann mir die Bank keine genauen Angaben machen, wieviel ich für mein Depot im Jahr 2019 brauche. Ist also schwierig zu entscheiden, wo man den Freistellungsauftrag platzieren soll.
    Wie machst Du das mit dem Freistellugsauftrag? Bei Tagesgeldkonten nutzen oder bei Fond/ ETFs.


    Danke noch mal für die Erklärung. Irgendwie war ich auf dem Schlauch gestanden. ;)