Besteuerung von ausländischen thesaurierenden SWAP ETF

  • Ich habe also gelernt:


    Bei einem thesaurierenden ETF, der swap-basiert ist, erfolgen keine Ausschüttungen. Die dividendengleichen (bei einem Aktien-ETF) oder zinsertragsgleichen (bei einem Renten-ETF) Erträge werden wieder angelegt, jedoch zum jeweiligen Jahresende nicht versteuert. Die entsprechenden Jahressteuerbescheinigungen weisen für den Privatanlager (in der Regel, von o.a. Ausnahmen einmal abgesehen) 0 € aus.


    Wie sieht es denn nun bei Verkauf der Wertpapiere aus? Auf Grund der regelmäßigen Neuanlage ist der Kurs ja (hoffentlch) gestiegen. Muss in diesem Fall nicht die Kursdifferenz mit dem jeweils geltenden (besser: noch geltenden) Abgeltungssteuersatz versteuert werden und damit auch die Erträge währender Laufzeit des Papiers?


    Liegt damit der Vorteil nur darin, dass die Erträge unversteuert wieder angelegt werden und erst beim Verkauf versteuert werdn?


    Bester Gruß
    sekino

  • Thesaurierend bedeutet prinzipiell, dass es (für den Anleger) keine Auschüttungen gibt, sondern der Fonds die Erträge (zB Dividenden) der Wertpapiere direkt auf Fondsebebe wieder anlegt. Als Ergebnis steigt sein Wert.
    Dabei ist es egal, ob er swap-basiert oder physisch-replizieren ist.
    Wie du richtig erkannt hast, gibt es also keine Ausschüttungen zu versteuern, sondern der Kursgewinn muss bei Realisierung (Verkauf) versteuert werden.


    Ab 2018 gibt es eine neue Regelung der Besteuerung von Fonds. Danach müssen auch thesaurierende Fonds schon jedes Jahr eine gewisse Steuer bezahlen.