Ich habe also gelernt:
Bei einem thesaurierenden ETF, der swap-basiert ist, erfolgen keine Ausschüttungen. Die dividendengleichen (bei einem Aktien-ETF) oder zinsertragsgleichen (bei einem Renten-ETF) Erträge werden wieder angelegt, jedoch zum jeweiligen Jahresende nicht versteuert. Die entsprechenden Jahressteuerbescheinigungen weisen für den Privatanlager (in der Regel, von o.a. Ausnahmen einmal abgesehen) 0 € aus.
Wie sieht es denn nun bei Verkauf der Wertpapiere aus? Auf Grund der regelmäßigen Neuanlage ist der Kurs ja (hoffentlch) gestiegen. Muss in diesem Fall nicht die Kursdifferenz mit dem jeweils geltenden (besser: noch geltenden) Abgeltungssteuersatz versteuert werden und damit auch die Erträge währender Laufzeit des Papiers?
Liegt damit der Vorteil nur darin, dass die Erträge unversteuert wieder angelegt werden und erst beim Verkauf versteuert werdn?
Bester Gruß
sekino