Hallo,
wie verhält es sich mit der Verjährung . Man liest mal 10 Jahre dann wiederum 31.12.2014. Welche Frist ist den nun bindend.
Konkret geht es um Verträge aus 2007,2008, 2010?
Vielenn Dank für die Antwort im voraus.
Hallo,
wie verhält es sich mit der Verjährung . Man liest mal 10 Jahre dann wiederum 31.12.2014. Welche Frist ist den nun bindend.
Konkret geht es um Verträge aus 2007,2008, 2010?
Vielenn Dank für die Antwort im voraus.
Hallo Kreditnehmer,
für "Altverträge", also die von 2011 und davor, gilt der 31.12.2014. Sie sollten sich also mit der Rückforderung beeilen.
Viele Grüße
Franziska
Da ich die Bank letzte Woche bereits angeschrieben habe wollte ich fragen, ob es sinnvoll ist zu versuchen der Bank eine schriftliche Erklärung abzuringen in der sie auf die Verjährungsfrist verzichtet wenn ich nicht direkt zum Anwalt lauf und Klage?
Oder sollte ich erst die von mir gesetzte Dreiwochenfrist abwarten?
Wäre mit der Eingangsbestätigung die Verjährungsfrist bereits gehemmt?
Vielen Dank im voraus!
KN
Wenn es eilt, sollte die Sache vor den Ombudsmann gebracht werden! Eine Erklärung seitens der Bank kann im Zweifelsfall nicht juristisch bindend sein und dann ist so gesehen alles aus.
Die Einreichung beim Ombudsmann hemmt die Verjährung.