Aussergewöhnliche Belastungen

  • Hallo,


    ich habe folgende Fragen:


    a) unter aussergewöhnliche Belastung fällt ja auch folgendes:


    Begleitperson - Sie können die Kosten für eine Begleitperson eines hilflosen Angehörigen absetzen.


    Was heisst das genau?


    Beispiel:


    Frau Müller fährt regelmäßig ihre Mutter zum Arzt UNENTGELTLICH, da diese keinen Führerschein besitzt und die Krankenkasse keine Fahrtkosten übernimmt.


    Kann Frau Müller diese Fahrten in ihrer Steuererklärung geltend machen als aussergewöhnliche Belastungen?


    b) Frau Müller ist derzeit durch Krankheit arbeitslos, hat aber regelmäßige Aufwendungen bezgl. Fahrten zum Arbeitsamt etc. Wo kann Sie diese in der Steuererklärung eintragen? Gelten diese als Werbungskosten oder auch als aussergewöhnliche Belastungen?


    Vielen Dank


    Viele Grüße


    SteSche

  • Hallo,


    die Fahrten zum Arzt mit Mutti kannst du als aussergewöhnliche Belastung geltend machen.


    Bei Frage b) die Antwort lautet Werbungskosten(entweder bei Fortbildungskosten(Umschulungen) oder bei Bewerbungskosten(Für neuen Job),je nachdem die Gründe für deine Arbeitsamt Besuche sind.


    Grüß,
    P.