Entschädigungszahlung bei Pauschalreise beim Reiseveranstalter?

  • Hallo Experten,
    habe eine Frage bezügl. Flugverspätung und Entschädigung. Habe eine Pauschalreise gebucht und wurde von Corendon (Sitzt in der Türkei) aufrund von Überbuchung gegen meinen Willen nicht im Flieger mitgenommen. Der Reiseanbieter hat mir 6 Stunden später einen Ersatzflug von Antatlya/Türkei nach Düsseldorf anstelle von Frankfurt zur Verfügung gestellt, welchen ich auch in Anspruch genommen habe.
    Kann ich beim Reiseveranstalter (aus DE) die Entschädigung gemäss EG-Verordnung 261/2004 geltend machen?
    Danke für eine kurze Einschätzung!

  • Hallo Willi,


    leider findet die Verordnung immer dann Verwendung, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat und/oder der Flug in einem EU-Land gestartet ist.


    Was Sie aber tun können: Ihre Rechte nach der Montrealer Übereinkunft prüfen (hierbei müssen Start- und End-Land beide Mitglieder sein, damit Sie Rechte geltend machen können). Aus anderen Fällen weiß ich, dass hier oft ein konkreter Schaden nachgewiesen werden muss. Das kann bei Ihnen aber natürlich anders sein.


    Viele Grüße


    Franziska

  • Ja, leider greift die Rechtsprechung für die EU auch nur für Flüge, bei der die Verspätung sich auf auf die Wartezeit innerhalb eines EU-Landes auswirkt. Wenn jemand in der Türkei wartet, ist das so gesehen "außerhalb der EU-Sphäre".


    Eine Regelung bezüglich Flughafenänderungen innerhalb der EU wäre aber sicherlich nicht verkehrt.