3-jährige Frist bei Kapitalauszahlung der Pensionskasse?

  • Meine Mutter hat jahrelang in eine Pensionskasse von HDI-Gerling (Talanx) eingezahlt.


    Sie ist nun 62 Jahre jung und wollte sich heute "frühzeitig" bei der Talanx über den Verlauf einer Kapitalauszahlung mit 65 informieren. Als sie bei der Kasse angerufen hat wurde ihr gesagt, dass die Frist von 3 Jahren(!) vor Rentenbeginn nicht eingehalten wurde und eine Auszahlung nicht mehr möglich ist. Die Frist ist seit 7 Monaten abgelaufen.


    In den Gesprächen mit dem Telefonberater wurde diese 3 jährige Frist nie erwähnt. Wir haben das letzte Schreiben von der Talanx nochmal durchgelesen und tatsächlich, versteckt auf der Rückseite steht das mit der Frist geschrieben. :/


    Jetzt meine Frage, ist diese Frist rechtlich überhaupt wirksam? Kann sie sich trotzdem noch irgendwie das Geld auszahlen lassen, ggf. durch Kulanz der Talanx?

  • Auf Kulanz zu hoffen, halte ich für vertane Zeit. Da müsste man schon die Zeitung mit den 4 Buchstaben an seiner Seite wissen, denke ich.


    Andererseitswürde ich mich mit einer telefonischen Ablehnung nicht zufriedengeben wollen. Ich würde den Antrag schriftlich stellen und die Antwort abwarten. Die Begründung kann man im Zweifel prüfen lassen.


    Ob die Klausel mit der 3-jährigen Frist ggf. unwirksam ist, vermag ich nicht zu sagen. Ein Fachanwalt sollte es können.

  • Was noch zu erwähnen wäre, meine Mutter hat seit 4 Jahren nicht mehr in die Pensionskasse eingezahlt da sie eine Erwerbsminderungsrente bezieht.


    Hier warum das relevant seien könnte,


    Zitat

    Einkaufsfrist beachten: Die letzten, freiwilligen Einzahlungen müssen spätestens 3 Jahre vor der Pensionierung stattfinden, wenn man im Pensionierungszeitpunkt Kapital beziehen will. Sonst wird das Steueramt die Steuererleichterung auf diesen Beträgen nicht mehr gewähren.


    https://www.cash.ch/ratgeber/3…uf-richtig-gemacht-258718


    Ich denke die Kapitalauszahlungsfrist hat mit der Versteuerung zu tun, aber da meine Mutter seit Jahren nicht mehr eingezahlt hat sollte die Kapitalauszahlungsfrist dann nicht wegfallen, oder bin ich da auf dem Holzweg?


    Ich beschäftige mich erst seit ein paar Tagen mit dem Thema, sorry wenn ich Blödsinn rede. :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann leider auch nichts definitives sagen, aber folgende Anmerkungen:


    - Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen bei Abschluss der Pensionskasse (bzw. evtl. Änderungen während der Laufzeit, denen Deine Mutter nicht widersprochen hat). Dort nachschauen - diese schlagen ggf. ein "Schreiben", in dem eine Versicherung durch die Hintertür so eine Frist möglicherweise reinmogelt.
    Wenn in den Bedingungen auch die 3-Jahresfrist steht, würde ich erwarten, kann man sich den Anwalt sparen...


    - Richtig, die Frist hat nichts mit der Versteuerung zu tun. Insofern wird auch die Beitragsfreistellung wahrscheinlich keinen Einfluss auf die Frist haben.


    - Dein Link ist einer aus der Schweiz. Dort mag die Gesetzgebung grundlegend anders sein.


    - @Referat Janders Hinweis mit schriftlichem Versuch ist in jedem Fall richtig und den Versuch wert.

  • Erstmal danke für eure Antworten.



    Ich würde den Antrag schriftlich stellen und die Antwort abwarten. Die Begründung kann man im Zweifel prüfen lassen.


    Wir werden schriftlich einen Antrag an den Vorstand des Pensionsmanagement stellen und dann erstmal die Antwort abwarten. Wenn die Antwort nicht nach unserem Wunsch ausfallen sollte, von wem können wir die Antwort prüfen lassen, von der BaFin oder direkt zum Anwalt?


    Besteht nicht sogar die Möglichkeit, dass meine Mutter ihr Renteneintrittsalter einfach auf 67 anhebt um die 3-jährige Frist wieder geltend zu machen? Laut diesem Artikel muss die betriebliche Rente bei späterem Renteneintritt mitziehen.


    https://www.haufe.de/sozialwes…svorsorge_240_138700.html


    Sie würde als Ausgleich für den späteren Renteneintritt sogar noch einen monatlichen Zuschlag von 0,5% pro hinausgeschobenem Monat auf die gesetzliche Rente bekommen und die Anwärtschaften der Pensionskasse würden weiter wachsen.


    Ich werde morgen beim Pensionsmanagement anrufen und Fragen ob das möglich ist, aber ob wir denen vertrauen können? Was haltet ihr von der letzteren Vorgehensweise?

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich sollte das alles möglich sein, kommt aber auf die Formulierung in den von mir oben erwähnten Bedingungen an. Auf die solltet Ihr Euch berufen.


    Und immer alles schriftlich geben lassen! So wie die mit Euch umgesprungen sind, würde ich auf Aussagen am Telefon keinen Pfifferling geben.


    Wenn Ihr die Bedingungen nicht mehr habt, lasst sie sie Euch schicken!