Fehler Gesundheitsfragen Die Bayerische

  • Guten Tag,


    ich hätte nie gedacht, das ich mal einen solchen Fehler mache, aber es ist passiert:
    Seit Ende 2017 bin ich bei der Bayerischen zahnzusatzversichert. Da ich die wenigen gestellten Gesundheitsfragen so sicher mit Nein beantworten konnte, hatte ich bei Vertragsabschluss darauf verzichtet, mir vom Zahnarzt eine komplette Kopie meiner Patientenakte geben zu lassen.


    Nun hatte ich zum ersten Mal einen Leistungsfall und prompt kam von der Bayerischen ein Fragebogen zu Vorerkrankungen bzw. den Gesundheitsfragen. Soweit so gut. Als ich damit jedoch zum Zahnarzt ging, hieß es plötzlich "Laut unserer Karteikarte wurde bei Ihnen vor 2,5 Jahren eine craniomandibuläre Dysfunktion diagnostiziert" – wovon ich noch nie etwas gehört hatte. Mir wurde damals lediglich gesagt "Die Zahntechnikerin hat auf Ihren Abdrücken erkannt, dass Sie wohl mit den Zähnen knirschen und um Ihre neuen Kronen zu schützen machen wir Ihnen daher eine Aufbissschiene, das kostet Sie nichts."


    Auf meine Nachfrage ließ die Zahnärztin dann im Gespräch zwischen den Zeilen durchblicken, dass die Diagnose CMD wohl der übliche Weg wäre, um eine Aufbissschiene von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt zu bekommen.


    Nun meine Frage: Kann ich hier noch irgendetwas tun? Oder muss ich akzeptieren, dass ich durch meinen Verzicht auf die Patientenakte (unwissentlich) die gesundheitsfragen falsch beantwortet habe und den Konsequenzen ins Auge schauen?


    Ist es rechtens, dass die Zahnärztin gegenüber der Krankenkasse Diagnosen geltend macht, die sie mir gegenüber nie erwähnt hat (wobei sie das im zweifelsfall ja sicher nicht zugeben wird...).


    Über eine kurze Einschätzung würde ich mich sehr freuen.


    Vielen Dank und viele Grüße

  • Die betreffende Gesundheitsfrage der Bayerischen ist übrigens wie folgt formuliert:


    "Besteht oder bestand in den letzten 3 Jahren eine/mehrere der folgenden Erkrankungen: Parodontose/Parodontitis, Zahnschmelzdefekt oder Kiefergelenkserkrankung CMD (craniomandibuläre Dysfunktion)? Nicht anzugeben sind: Karies oder eine Aufbissschiene wegen Zähneknirschen."


    Bietet der fett markierte Satz evtl. einen Ansatzpunkt?

  • Sie sollten einen qualifizierten VersicherungsBERATER 8im sinne des Gesetzes § 34 d Abs. 2 GewO/ § 59 abs. 4 VVG) einschalten, der dann Ihre Interessen durchzusetzen versucht!


    Sie können auch die Unterlagen nicht einreichen und weiter Beiträge ohne Leistungsanspruch zahlen!


    Sie können aber auch die geforderten Unterlagen einreichen und das Ergebnis abwarten!


    Sie können auch dann versuchen etwas zu reparieren !!