Neue Besteuerung ETF und Fonds

  • Eines ist mir noch nicht wirklich klar: Ein ETF/Fond, dessen Wert rauf und runter geht (Zickzack, 1 Jahr plus, 1 Jahr minus, ...) wird in den Jahren mit Wertsteigerung entsprechend den beschriebenen Regeln besteuert, in den Verlustjahren nicht. Es gibt in Verlustjahren aber auch nichts zurück ? Oder gibt es in den Verlustjahren auch ohne Verkauf einen Verlustvortrag ? Ich vermute ja, habe es im Text aber nicht entdeckt. (Ohne Verlustvortrag würde der Zickzack-Fond über die Jahre in Summe immer höher besteuert trotz über die Jahre gleichbleibendem Wert ?).

  • Hallo @k430248, willkommen in der Community.


    Ich gehe mal davon aus, dass sich die Aussage auf die Vorabpauschale bezieht. Da ist es tatsächlich so, dass nur in den Jahren mit Wertsteigerung eine Steuer in Höhe des fiktiven Ertrags einer risikolosen Anlage, die sog. Vorabpauschale, erhoben wird. Es ist eine Steuervorauszahlung, die mit der Wertentwicklung zum Verkaufszeitpunkt verrechnet wird.


    Unkritisch ist das Thema wenn die Einnahmen so gering sind, dass die Freibeträge ausreichen, hier habe ich eine theoretischen Vermögenshöhe von 133.500 Euro hergeleitet. Verständnisfragen zur Besteuerung / Investmentsteuerreformgesetz - Geldanlage - Finanztip Community
    Wenn der Verkauf mit Gewinn mindestens in Höhe der Summe der Vorabpauschalen erfolgt ist es -abgesehen vom Zinsverlust- ebenfalls unkritisch. Kritisch ist der Fall, wenn zum Verkaufszeitpunkt der Gewinn kleiner als die Summe der Vorabpauschalen ist bzw. ein Verlust vorliegt und keine Verrechnung mit anderen Gewinnen möglich ist. Dann bleibt ein Verlustvortrag stehen, der erst in Folgejahren mit Gewinnen abgebaut werden kann.


    Das Beispiel ist zugegeben theoretisch, man sollte unabhängig von dieser Betrachtung seine Anlagen eh diversifizieren, so dass sich das Problem in der Praxis nicht stellt. Um beim Beispiel zu bleiben: es würde nicht schaden beim "Zick.Zack-Fonds" den Verkaufszeitpunkt geschickt zu wählen.