Private Krankenversicherung

  • Ich zahle z.Zt. für meine Private Krankenversicherung (besteht seit über 40 Jahren) einen monatlichen Beitrag von € 218 sowie eine jährliche Selbstbeteiligung von € 3.500. Das entspricht einem monatlichen Effektivbeitrag von ca. € 500. Auf meinen Wunsch nach einem Tarifwechsel, um den Beitrag zu senken, bot mir meine PKV zwar günstigere Tarife an, doch aufgrund von Vorerkrankungen würde bei einem Wechsel in einen günstigeren Tarif ein Risikozuschlag berechnet.. Der dann fällige effektive Monatsbeitrag wäre dann ebenso hoch wie der Beitrag für meine jetzt bestehende Versicherung. Dieser monatliche Effektivbeitrag von ca. € 500 ist entsprechend meines Einkommens (Rente) viel zu hoch, zumal ich wegen vermehrter Krankheitskosten in den letzten Jahren fast immer über den SB-Beitrag hinausgekommen bin. Als einzige Alternative bietet mir die PKV noch ihren Standardtarif an. Gibt es hier nicht noch eine andere Lösung? Nach mir vorliegenden Informationen darf ein Versicherungsunternehmen doch bei einem Tarifwechsel nicht den jetzigen Gesundheitszustand zugrunde legen, sondern muss doch vom Gesundheitszustand bei Beginn der Versicherung ausgehen? Ich würde mich freuen, wenn Sie mir hier Hilfe und Ratschläge geben könnten, wie ich mich weiter verhalten soll und kann. Im Voraus sage ich allen ein herzliches Dankeschön.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    eine pauschale Lösung gibt es nicht. Grundsätzlich ist Ihr Zahlbeitrag angesichst der Vertragsbestandsdauer relativ niedrig, die SB natürlich happig.
    Bei einem Wechsel in einen anderen Tarif darf nur dann Ihr AKTUELLER Gesundheitszustand zugrundegelegt werden, wenn der neue Tarif einen höheren Versicherungsschutz bietet. Sie können diese Mehrleistungen aber auch ausschliessen lassen, um den anderen Tarif zu bekommen.
    Wir raten Ihnen, sich von einem professionellen Berater helfen zu lassen.
    Mehr dazu lesen Sie hier:
    http://www.finanztip.de/pkv-tarif-wechsel/


    Allein gegen die Versicherung haben Sie schlechte Karten.


    VG
    Saidi

  • Hallo,


    ich möchte nur mal darauf hinweisen, dass es auch Anbieter für einen kostenlosen PKV-Tarifwechsel gibt. Auch hier erhält man als PKV Versicherter eine professionelle Unterstützung beim Tarifwechsel. Dann macht der neue Tarif erst richtig Sinn!


    Viele Grüße


    Fine

  • Hallo, ich habe eine kleine Frage: Meine bisherige PKV, die Nürnberger, verlangt von mir einen Gesundheitscheck, bevor sie mich wieder aufnimmt und im Basistarif versichert. Es heisst, für die Kosten des umfangreichen Checks müsse ich selbst aufkommen, bis zu 100 Euro könnten allerdings von der Nürnberger beigesteuert werden. Nun bin ich aber erwerbslos bzw. Hartz4-Empfänger und kann mir das nicht leisten. Frage nun, ist es überhaupt rechtens mich abzulehnen bzw. einen Gesundheitscheck zu verlangen? Liebe Grüsse

  • Hallo, ich habe letztens mal einen solchen privaten Versicherungsberatungsdienst für die PKV kontaktiert, weil ich meinen Vertrag prüfen lassen wollte. Kurz nach meiner Anmeldung bekam ich einen Anruf. Als ich erzählte, dass ich bei der HUK Coburg versichert bin, wurde mir gesagt, dass man mir da nicht helfen könne. Die HUK Coburg gebe keine Auskünfte zu den unterschiedlichen Möglichkeiten bei den Tarifen. Dies mache eine Beratung zur Optimierung unmöglich?! Ich denke, dass dies stimmt, denn ansonsten würde man sich ja ein Geschäft durch die Lappen gehen lassen. Vielleicht haben andere Leute entsprechende Erfahrungen gemacht?

  • Die HUK Coburg gebe keine Auskünfte zu den unterschiedlichen Möglichkeiten bei den Tarifen. Dies mache eine Beratung zur Optimierung unmöglich?!


    Hallo DLueckel,


    das stimmt so erstmal nicht. Hintergrund ist eher, dass bei dir HUK Coburg die Entmischungen - und damit die Ersparnismöglichkeiten - in Relation zu den meisten anderen großen PKV-Anbietern weniger stark ausgeprägt sind, wodurch HUK Coburg Kunden für Tarifwechsel-Berater weniger lukrative Kunden sind. Einem solchen Kunden gegenüber zu behaupten, ein Tarifwechsel oder eine Tarifwechsel-Beratung wäre unmöglich ist falsch und erscheint mir wenig seriös.

  • Hallo, ich habe letztens mal einen solchen privaten Versicherungsberatungsdienst für die PKV kontaktiert, weil ich meinen Vertrag prüfen lassen wollte. Kurz nach meiner Anmeldung bekam ich einen Anruf. Als ich erzählte, dass ich bei der HUK Coburg versichert bin, wurde mir gesagt, dass man mir da nicht helfen könne. Die HUK Coburg gebe keine Auskünfte zu den unterschiedlichen Möglichkeiten bei den Tarifen. Dies mache eine Beratung zur Optimierung unmöglich?! Ich denke, dass dies stimmt, denn ansonsten würde man sich ja ein Geschäft durch die Lappen gehen lassen. Vielleicht haben andere Leute entsprechende Erfahrungen gemacht?

    Hallo DLueckel,ich kenne mich mit diesem Thema ganz gut aus und habe schon mehrere Tarifumstellungen durchgeführt, ich kann dir definitiv sagen das es auch bei der HUK Coburg funktioniert. Eine PKV Gesellschaft versucht alles daran zu setzen das der Kunde keine Umstellung durchführt mit einem Minderbeitrag da eine Versicherung immer Gewinnorientiert arbeitet wie jede andere Große Firma auch die wollen ja Geld verdienen und nicht verlieren, wenn man sich aber mit diesem Thema auskennt und weiß wie man vorgehen muss dann ist das kein Problem. Dieser Prozess dauert in der Regel 4-8 Wochen bis eine sogenannte Tarif-Optimierung durchgeführt ist.Ich hoffe ich konnte dir helfen.MfG


    Mehr hierzu bei: Nicht möglich - Versicherung & Vorsorge - Finanztip Community

  • Ich habe eine Frage zur Befreiung von der GKV wegen Arbeitslosigkeit: Das Callcenter meiner PKV sagte mir, dass ein einmal gestellter Befreiungsantrag lebenslänglich gelten würde. Ich meine aber, dass bei jeder Arbeitslosigkeit ein neuer Befreiungsantrag gestellt werden muss. Ich bin ja auch erst 38. Was ist richtig?

  • @juergen_muc


    der Verband der PKV hat einen recht detaillierten Frage-Antwort Katalog, welcher deine Fallkonstellation u.a. behandelt. Wenn du auf jeden Fall in der PKV bleiben willst, ist diese Anleitung sehr hilfreich. Aufgrund der "Färbung" durch den dahinter stehenden Lobby-Verband, muss der geneigte PKV zu GKV Wechsel eher "zwischen den Zeilen" lesen, da sind andere Leitfäden wesentlich besser. Andersherum verhält es sich selbstverständlich bei den Krankenkassen bzw. dem GKV Spitzenverband.


    https://www.pkv.de/themen/kran…s-ich-zurueck-in-die-gkv/


    Beste Grüße,

  • ich habe folgendes problem:
    ich bin privatversichert aber nicht mehr selbständig und beziehe sozialhilfe. bin in einem basistarif bei der dkv versicherung , bei dem ich keine leistungen bekomme, der aber teurer ist als der beitrag bei der aok zb.
    ||
    zb bekomme ich keine lokalanästhäsie beim zahnarzt. bekomme nur privatrezepte, die ich aufgrund meiner bedürftigkeit nicht einlösen kann, auch kann ich nicht zum frauenarzt gehen und muss für meine rezeptausstellung jedesmal 10€ zahlen.
    :S
    ich kann immer nur dann zum arzt gehen, wenn mich meine betreuerin, die mich übrigens mit 140€ im monat leben lässt, unschuldig einweisen lässt.
    die aok will mich aber nicht nehmen, weil ich sozialhilfe bekomme und angeblich nicht wechseln kann, weil ich selbständig gewesen bin,
    und ein wechsel aus der pkv ind gkv nicht möglich ist.
    :/
    die tante von der aok meinte, nachdem ich ihr sagte das sozialamt bezahlt ja den beitrag und nicht sie. sie sagte daraufhin total empört, genau das amt zahlt meinen beitrag.
    <X
    ich brauche aber die aok um zum arzt zu gehen ohne zuzahlungen leisten zu müssen.
    :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    @aLLe_dOOf


    da wird Dir wohl nur ein Rechtsspezialist helfen, denn in Deinem Post sind mehrere Dinge die sich so einfach nicht bewerten lassen. Daher wirst Du hierauf wohl keine oder nur wenige Antworten erhalten.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo,
    in dem Artikel http://www.finanztip.de/checkliste-pkv-wechsel/ (den ich sehr hilfreich und gut geschrieben finde), steht:


    Code
    Für Selbstständige sieht die Sache anders aus: Vergleichen Sie Ihren aktuellen Krankenversicherungsbeitrag mit dem voraussichtlichen PKV-Beitrag – können Sie sich den Mehraufwand überhaupt leisten? Eine billige PKV sollten Sie nicht abschließen, denn das rächt sich später. Eine PKV sollte nicht zum Sparen da sein.
    
    
    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/checkliste-pkv-wechsel/#ixzz4Bkoca44Q


    Das kann ich nicht 100%ig nachvollziehen. In meinem Fall wird mir eine PKV empfohlen, die nicht zu den günstigsten gehört und seit Jahren stabile Beiträge hat. Diese liegt vom Betrag 200€ unter dem Betrag den ich derzeit in der GKV zahle. Die PKV wäre daher in den nächsten Jahren keine Mehrbelastung... mir wurde empfohlen immer den Betrag der GKV zurückzulegen - also auch im Falle einer PLV von 500€ sollte ich mit 700€ rechnen und die 200€ zurücklegen/ansparen.


    Wie ist der obige Text in dem Fall gemeint? Bin ich ggf auf einen guten Berater gestoßen? ;)

  • Hallo ins Forum,


    eine Frage zur Selbstständigkeit nach ALG-I-Bezug: Ich habe mich bei Eintritt der Arbeitslosigkeit von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, weil ich schon ewig in der PKV bin und die letzten 20 Jahre Angestellter war. Ich bereue mittlerweile den Verbleib in die PKV, ist aber nicht zu ändern. Muss ich jetzt für meinen neuen Status Selbstständigkeit (ich werde eine Firma mit sieben, acht Angestellten gründen) irgendetwas beachten? Muss ich meiner aktuellen PKV irgendwas mitteilen? Könnte ich jetzt noch mal in die GKV wechseln wegen der Selbstständigkeit? Ich bin 44 Jahre alt.


    Vielen Dank schon mal.


    Jürgen

  • Hallo Jürgen,


    mit 44 ist der Wechsel in die GKV grundsätzlich noch möglich.
    Allerdings nehmen nur noch einige Gesetzliche einen soo alten Menschen ;) Es gibt da unterschiedliche Aufnahmealter. Lässt sich im Web herausfinden. U.a. Die Bahn Versicherung nimmt wohl noch auf.
    Aber dazu muss ein Grund vorliegen. Die sind im Gesetz eindeutig beschrieben.


    Stelle doch einfach mal einen Antrag auf Versicherung - ohne die PKV bereits zu kündigen. Dann wird man die mitteilen, ob oder ob nicht eine Chance besteht. Habe ich auch probiert, bin aber leider zu alt und Vollwaise. (siehe unten)


    Ein besonderer Ausnahmegrund ist, wenn man eine Behinderung von mind. 50 anerkannt bekommt und ein Elternteil noch in der GKV ist. Ab Anerkennungsdatum des GdB hat man dann aber nur 6 Monate Zeit für den Wechsel. Das als Hinweis.


    Ich denke nicht, dass die PKV eine besondere Info braucht, wenn du jetzt Arbeitgeber wirst. Die Angestellten werden ja vermutlich in die GKV gehen bzw dort sein. Lass dich doch mal von einer der GKV's beraten, vielleicht haben die noch eine Idee zu deiner Situation?
    Viel Glück auf deinen neuen Wegen und Erfolg im neuen Job
    Gruß
    Detlev

  • @juergen_muc: Für Ihre PKV spielt es keine Rolle, ob Sie selbstständig sind oder nicht.


    Allerdings sollten Sie Ihren privaten Versicherungsschutz im Hinblick auf die Verdienstausfallkomponente überprüfen.
    Angestellte haben oft einen Krankentagegeldtarif ab dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit, weil der gesetzliche Lohnfortzahlungsanspruch sechs Wochen umfasst. Als Selbstständiger zahlt Ihnen niemand Ihr Einkommen weiter, wenn Sie krank sind. Insoweit könnte eine kürzere Karenzzeit für Sie erforderlich sein. Allerdings wird die Prämie dadurch steigen.


    In die GKV können Sie wegen Ihrer Selbstständigkeit nicht eintreten. Das ist kein Grund für ein Beitrittsrecht.

  • Guten Tag,


    mein Lebensgefährte war viele Jahre in einer PKV. Aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten kündigte man ihm den Versicherungsschutz.
    Ich lernte ihn in der Zeit kennen als er keine Krankenversicherung besaß. Als ich davon erfuhr, war er bereits ca. 7 Jahre ohne Krankenversicherung.
    Dies auch nur, weil er krank wurde und er es mir beichtete. Daraufhin setzten wir gemeinsam alle Hebel in Bewegung, dass er wieder eine PKV hat.
    Wir kämpften gegen Windmühlen an. Niemand wollte ihn nehmen. So setzte ich mich mit seiner "alten" PKV in Verbindung. Nach ganz viel Papierkram
    und eines Prämienzuschlags von 11.531,69 € nahm diese ihn wieder auf zu einem relativ hohen Beitrag (665,29 €) und auch nur zum Basistarif. Wir waren
    vorerst froh über den Wiedereintritt. Dieser begann im Februar dieses Jahres.


    Meine Frage ist nun, was ist mit seinen erworbenen Rechten aus der Vorzeit und der Alterungsrückstellung? Bleibt diese bestehen, da ihn die "alte"
    Versicherung wieder aufgenommen hat und er einen Prämienzuschlag leistete. Und hat er das Recht, innerhalb der Versicherung den Tarif zu wechseln?


    LG

  • Hallo gstarost,


    das ist ein trauriges Beispiel. Seit 2007 muss eigentlich jeder Mensch in Deutschland per Gesetz eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Die Realität sieht jedoch anders aus. Experten schätzen, dass Ende 2015 bis zu 800.000 Menschen in Deutschland ohne Krankenversicherung leben. Ihr Lebensgefährte gehörte leider zirka 7 Jahren zu diesen Menschen.


    Sie haben redlich versucht Ihren Lebensgefährten zu helfen und er ist offensichtlich wieder bei der alten private Krankenversicherung „untergekommen“ und zwar mit dem sogenannten Basistarif.
    Zum 01.08.2013 wurde ein sogenannter Notlagentarif eingeführt. Er richtet sich an Nichtzahler mit jahrelang angehäuften Schuldenbergen. Pro Monat kostet er rund 100,-- €, also deutlich weniger als die privaten Basistarife. Andererseits deckt dieser Tarif nur gewisse Behandlungen ab. Etwa bei akuten Schmerzen.


    Wissen Sie, dass PKV-Unternehmen seit 2009 niemanden mehr abweisen dürfen? Sie sind vom Gesetzgeber her verpflichtet, Verträge mit sogenannten Basistarifen anzubieten. Jeder Versicherer hätte demzufolge Ihren Lebensgefährten einen Basistarif anbieten müssen. Diese Basistarife kosten rund 665,-- € für Leistungen unter dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen! Die GKV ist daher oftmals der bessere Weg für die Aufnahme ins System. Meine Erfahrung ist auch, dass Menschen mit Basistarif oftmals Schwierigkeiten haben, einen Arzt zu finden, der sie behandelt.


    Ich hatte bisher zwei solcher Fälle. In beiden Fällen haben wir erst auf den Notlagentarif umgestellt und danach habe ich mit den beiden Versicherern über einen vollständigen Erlass bzw. Teilerlass der bestehenden Schulden und die Wiederaufnahme ins PKV-System (ein Fall) bzw. die Aufnahme ins GKV-System (anderer Fall) verhandelt. Das klappte in beiden Fällen auch mehr oder weniger reibungslos. Leider dauert es einige Zeit, bis solche Verhandlungen tatsächlich abgeschlossen sind.


    Zurück zu Ihrer Frage wegen der Altersrückstellung: Das kommt darauf an, was Sie mit dem Versicherer verhandelt haben bzw. welche Maßnahmen der Versicherer nach Nichtzahlung der Beiträge unternommen hatte. Im Falle der Kündigung (nur vor 2009 möglich) durch den Versicherer ist es wahrscheinlich, dass die Altersrückstellung verloren ist. Im Falle der „Ruhendstellung“ des Vertrages würde ich eher davon ausgehen, dass die Altersrückstellung nicht verloren ist. Das sollte aber von einem Versicherungsberater gemäß § 34 e der Gewerbeordnung oder einem Fachanwalt für Versicherungsrecht ordentlich geprüft werden.


    Haben Sie denn seit Versicherungsbeginn eine Auskunft über die Höhe der Altersrückstellung erhalten?


    Prüfungswürdig ist meines Erachtens auch die Höhe des sogenannten Prämienzuschlags und die Art der Erbringung dieser Prämienzuschläge. In meinem ersten Fall (siehe oben) war der Prämienzuschlag nicht korrekt berechnet worden, d.h. es wurde ein zu hoher Prämienzuschlag verlangt.

  • Preisbindung fällt – Auswirkungen und Konsequenzen für die PKV



    Hallo Community und Besucher,



    der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Preisbindung verschreibungspflichtiger Medikamente gegen EU-Recht verstößt.



    Eine Auswahl von Zeitungsartikeln zu diesem Thema finden Sie unter:



    http://www.faz.net/aktuell/wir…el-verboten-14488204.html



    http://www.zeit.de/wirtschaft/…-medikamente-rechtswidrig



    http://www.spiegel.de/wirtscha…chtswidrig-a-1117279.html



    Das Urteil des EuGH in deutscher Sprache finden Sie unter:



    http://curia.europa.eu/juris/d…=first&part=1&cid=1070870



    Das Urteil hat natürlich Auswirkungen und Konsequenzen für Verbraucher, insbesondere für die krankenversicherten Menschen.



    +Es entsteht ein Preiswettbewerb und die Preise für verschreibungspflichtige Medikamente sinken.
    +Durch den Preiswettbewerb und das Sinken der Preise werden die PKV-Beiträge zumindest für einen gewissen Zeitraum stabilisiert.


    -Die Krankenkasse verlangen zukünftig von den Versicherten Preisvergleiche und erstatten nur das „beste Preisangebot“.


    -Die Anzahl sogenannter Präsenzapotheken verringert sich (vor allen in ländlichen Regionen); dies führt dazu, dass teilweise Medikamente nur nach längeren Fahrtwegen beschafft werden können. Da die Fahrtkosten nicht erstattet werden, verteuern sich unter dem Strich für manche Menschen die Medikamente.



    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)