Hallo
Folgender Sachverhalt trifft für mich zu.
Ich bin Private Krankenversichert und meine Frau war von 2008 bis 2010 mitversichert. Ab 2011 ist sie in ein Arbeitsverhältnis und hat sich selbst Privat Krankenversichert. Ab diesen Zeitpunkt ist die Krankenversicherung meiner Frau bei meiner Krankenversicherung auf Anwartschaft gesetzt. Nun bin ich seit 01.01.2018 in Rente mit 63 und will die Anwartschaft kündigen.
Dazu hätte diese Frage.
Sollte meine Frau nun Arbeitslos werden, muss ich sie dann wieder über meine Krankenversicherung versichern oder kann sie dann in der gesetzliche Krankenversicherung versichert werden. Meine Rente ist jetzt natürlich schon unterhalb der PKV Versicherungspflichtgrenze.
Gruß Barsi54