PKV Anwartschaft Ehepartner

  • Hallo


    Folgender Sachverhalt trifft für mich zu.


    Ich bin Private Krankenversichert und meine Frau war von 2008 bis 2010 mitversichert. Ab 2011 ist sie in ein Arbeitsverhältnis und hat sich selbst Privat Krankenversichert. Ab diesen Zeitpunkt ist die Krankenversicherung meiner Frau bei meiner Krankenversicherung auf Anwartschaft gesetzt. Nun bin ich seit 01.01.2018 in Rente mit 63 und will die Anwartschaft kündigen.


    Dazu hätte diese Frage.
    Sollte meine Frau nun Arbeitslos werden, muss ich sie dann wieder über meine Krankenversicherung versichern oder kann sie dann in der gesetzliche Krankenversicherung versichert werden. Meine Rente ist jetzt natürlich schon unterhalb der PKV Versicherungspflichtgrenze.


    Gruß Barsi54

  • Wenn Ihre Ehefrau bei Ihnen einen PKV vertrag hatte und dann diese auf Anwartschaft gesetzt hat um woanders eine PKV abzuschließen .... das finde ich schon verwirrend.


    Meinten sie ggf., dass Ihre Ehefrau Mitglied der GKV wurde, als Sie 2011 in ein Arbeitsverhältnis gewechselt ist?


    Wenn Ihre Frau Mitglied der GKV ist, dann wird Sie es ja auch bleiben, wenn Sie Arbeitslosengeld 1 bezieht, eine eigene Rente bezieht und vor allem, solange Sie in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht.


    Was nun ggf. richtiger ist, kann nur das Ergebnis einer individuellen persönlichen Beratung sein.

  • Ok Mehr Hintergrund ist...


    Ich war von 2003 bis 2008 über meine Firma in China tätig, dort habe ich meine jetzige Frau (Chinesischer und inzwischen DeutscherStaatsbürger) kennengelernt und wir haben 2006 in Peking geheiratet. Seit 2008 sind wir in Deutschland. In Deutschland musste ich dann für meine Frau eine Krankenversicherung abschliessen, welche nur bei meiner PKV ging. Nach fast zwei Jahren Jobsuche hat meine Frau dann Arbeit gefunden und wir haben dann geschaut wo sie sich günstig Privat Krankenversichern kann, das war dann nicht die Versicherung bei der Ich versichert bin. Auf anraten meiner PKV haben wir dann aber für meine Frau eine Anwartschaft erworben, das falls sie ihren Job verliert wieder ohne erneuter Gesundheitsprüfung zurück in meine PKV kann. Soviel zum Hintergrund dieser Geschichte.


    Wie gesagt, jetzt bin ich in Rente und macht es Sinn die Anwartschaft aufrecht zu erhalten? Falls meine Frau arbeitslos wird muss sie dann wieder bei mir PKV versichert werden oder kann z.B. in die AOK?

  • Eine Anwartschaft wegen anderweitiger PKV-Versicherung? Das wäre mal etwas völlig Neues!


    Ob diese Anwartschaft Sinn macht, wenn ich bereits anzweifle, dass sie so definiert ist?


    Empfehlungen sind das Ergebnis einer Prüfung im Einzelfall - wenden sie sich an dafür berechtigte Personengruppen!


    Da Ihre Ehefrau ja eine Private Krankenversicherung hat, macht das alles bitte welchen Sinn?