Anspruch auf Allwetterreifen im Falle eines Diebstahls?

  • Hallo liebe Finanztip-Community,


    mein wenige Monate altes Kfz wurde kürzlich gestohlen. Es verfügte über Allwetterbereifung, die bei der Anschaffung des Kfz zusätzliche Kosten von etwa 400 Euro (exklusive Montagekosten) verursacht haben. Die Kfz-Versicherung übernimmt zwar den Schaden, hat aber im zugrundliegenden Angebot für die Berechnung der Wiederbeschaffungskosten keine Allwetterreifen, sondern nur Sommerreifen aufgeführt. Auf wiederholte Nachfrage wurde mir stets geantwortet, dass das Kfz über einen Satz Reife verfüge und Allwetterreifen keinen Mehrwert darstellen würden.


    Würde ich das zugrundeliegende Angebot wahrnehmen, so würde die Wahl von Allwetterreifen erneut zusätzliche kosten verursachen, denn der Hersteller liefert dieses Kfz nur mit Sommerreifen aus und der Händler müsste die Allwetterreifen zusätzlich beschaffen.


    Ist das Verhalten der Versicherung rechtens? ?(


    VIele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Mir scheint es relativ klar, dass Dein Anspruch begründet ist. Dir entgeht ja offensichtlich ein Mehrwert.


    Achtung: Ich weiss nicht wieviele km Du schon gefahren bist. Beinhaltet Dein Tarif den Verzicht auf Abzug neu für alt?


    Ich würde mich tendenziell an den Versicherungsombudsmann wenden. Das kostet nichts.