ARAG PKV erhöht Beitrag massiv

  • Beiträge steigen in euro und nicht in Prozent!


    In Prozent fühlt man!


    Hier sind umfassende Anpassungen (ambulant, stationär und KTG) aber alles noch weit unter dem Höchstbeitrag.


    Der Versicherungsschutz ist, falls es ein Arbeitnehmer ist, im Bereich KTG definitiv existenziell gefährdet.


    Das Ganze kann man auch optimieren und verbessern ....

  • richtig ...


    ich bezog mich auf einen Arbeitnehmer!


    PKV versichert, also mutmaßlich über BBG-KV oder sogar JAEG!


    Warum "muss" ich das erklären - ich könnte es erklären, wenn man mich bittet!


    Zur Verfügung hat er, wenn man es wirklich ernst nimmt, nur ca. 700 euro mtl.


    Wir gehen davon aus, dass er - analog GKV Versicherten - auch für die Deutsche Rentenversicherung zahlt (ggf. steht der Verlust der Ansprüche im Raum) und seine PKV nicht im Notlagentarif führen will...

  • Lange Oog hat absolut Recht. Er muss die PKV Beiträge komplett selbst tragen. Freiwillige Rentenversicherung von 80% des gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrages. Können ja mal eine Beispielrechnung machen, aber als Arbeitnehmer über JAEG sind 76 EUR eine absolute Unterversicherung

  • Naja, die Pflichtversicherung auf Antrag bei Bezug von Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung gemäß Paragraph 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB VI muss man ja nicht in Anspruch nehmen.


    Andererseits sollte man schon intensiv prüfen, ob man nicht vielleicht doch lieber zahlt. Für diesen Fall und die damit einhergehende finanzielle Belastung müsste man sich natürlich rüsten, daher sollte die Versicherung schon entsprechend dimensioniert sein. Zuviel Optimismus schadet an der Stelle.

  • Man muss nicht - man sollte aber - es ist aus ganz bestimmten dringend angezeigt!


    Arbeitsunfähigkeit mit einer Dauer von mehr als 42 Tagen ist ja in der Regel keine grippale Infektion ...


    Wenn man sie nicht in Anspruch nimmt, dann sollte man den Personen - meine Meinung - die Sozialhilfe ggf. verweigern! Das ist zwar herzlos, aber angemessen!

  • Danke für die individuellen Meinungen.


    Ich werde mir mal von der ARAG alle Möglichkeiten innerhalb der Kasse vorlegen lassen, da ich natürlich nicht meine Altersrückstellungen verlieren will.
    Hatte das vor ein paar Jahren schon einmal gemacht, bekam aber nur Angebote mit höheren SBs innerhalb der Alttarife.
    Was die mir aber auch vorlegen müssen, sind Angebote aus Neutarifen.


    Frist 14 Tage, ich bin gespannt...

  • SGB XII ist bitte was?


    Grundleistung!



    Und ja - ich sagte SOLLTE! Das ist eine Meinung bezüglich der möglichen Handlungsweise!


    Und ja, diese Diskussion würde am thema vvorbei gehen - deswegen diskutiert man es nicht!

  • Ihre Tarife sind ja für den Neuzugang geöffnet!


    Ansonsten ist genau dieses Ansinnen - aktuelle Tarife im Neugeschäft der PKV ggf. völlig falsch - aber "Do-It-Yourself" und dann bitte nicht später beschweren weil es schlecht gemacht wurde ....


    Wer so an die Thematik herangeht, der macht Fehler, für die er dann später ggf. selber zahlen muss.


    Was ist denn bitte an dem Vertragsstand inkl. Beitrag so problematisch?

  • Lange Oog hat absolut Recht. Er muss die PKV Beiträge komplett selbst tragen. Freiwillige Rentenversicherung von 80% des gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrages. Können ja mal eine Beispielrechnung machen, aber als Arbeitnehmer über JAEG sind 76 EUR eine absolute Unterversicherung

    Mich betrifft diese Regelung ebenfalls. Ich stelle mir die Frage, ob ich nicht auf die Bezahlung des Rentenversicherungsbeitrages verzichten sollte (betrifft ca. 10 Wochen AU nach 42 Tagen Entgeltfortzahlung). Mein regulärer Renteneintritt ist in 3,5 Jahren. Lohnt sich die Zahlung von ca.€ 2.000, wenn sich dann die Rente um 2 €/mtl. erhöhen würde? Welche Meinung gibt es? Hat jemand Erfahrung damit? Liege ich überhaupt mit meiner Überlegung richtig? Ich danke für Informationen. Freundliche Grüße inkasun

  • @Inkasun1:


    Wie bereits erwähnt, es ist ja keine Pflicht den Beitrag zu zahlen, aber zumindest überlegenswert. Bei der Überlegung kann auch herauskommen, dass der Beitrag verzichtbar ist.


    Dabei muss man sehen, dass die Zahlung von 2000 Euro an Beiträgen einem (virtuellen) Einkommen von ca. 10.750 Euro entsprechen, was knapp 9 Euro an monatlichem Rentenplus bedeutet, mit Beitragszuschuss zur pKV etwa 9,75 Euro.


    Ansonsten ist die Frage, ob man noch Wartezeitmonate für die Altersrente benötigt. Oder ob ohne die Zahlung von Pflichtbeiträgen der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente gefährdet ist.
    Die Frage, wie weit der Beginn der Altersrente entfernt ist, spielt auch eine Rolle.


    Im Zweifel kann man sich im Fall der Fälle (oder vorsichtshalber schon jetzt) durch die Rentenversicherung beraten lassen. (Kostet auch nix.)


    So fünf Jahre vor der Rente kann sich auch allgemein beraten lassen. Das Flexirenten-Gesetzespaket macht da ja jede Menge Schandtaten in Sachen Ruhestandsgestaltung möglich.


    Alle Klarheiten beseitigt? ;)

  • Ich habe mir nun mit dem hier angebotenen Schreiben an die PKV (ARAG) eine Tarifliste zukommen lassen, die als "Tarifauswahl" gekennzeichnet ist (obwohl ich alle möglichen Tarife angefordert habe). Ich werde dazu noch mit denen telefonieren...
    Nun würde mich vorab interessieren, ob es eine PKV-Datenbank gibt, wo man als Versicherter ALLE Tarife abrufen kann - meine Befürchtung ist, dass die ARAG nur die Tarife anbietet, die für sie selbst am lukrativsten sind.

  • ...nach dem Tel. etwas schlauer: Es gibt noch geschlossene Tarife (die aber noch für Vollzahler zugänglich sind) - der sog. E-Tarif, für Einsteiger. Mal schauen, wie dafür die Vertragsbedingungen aussehen...

  • Ja, ein Verbraucher kann auch eine Lizenz für den LUX von KVPro.de GmbH erwerben und dort findet man alle Tarife inkl. der geltenden AVB!


    Es wäre aber besser einen Profi zu beauftragen - es soll Versicherungsberater geben, dien sich damit auskennen - u.a. Oliver Beyersdorffer u.a.

  • Kann ja sein, dass "Profis" uneigennützig beraten - ich mache mir von den Dingen zunächst selbst ein fundiertes Bild. Denn wie bei Bankgeschäften gilt: Unterschreibe nichts, was du nicht selbst verstanden hast.