Direktversicherung Auslandsumzug / Österreich / Krankenversicherung

  • Hallo,
    wie sieht es aus mit der Beitragszahlungspflicht von Krankenversicherungsbeiträgen?


    Sachverhalt:


    Anfang Januar wird eine Einmalzahlung einer seit ca. 35 Jahren gehalten Direktversicherung fällig, auf die ca. 18 % Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen würden.


    Der Versicherer ist verpflichtet, die Auszahlung an meine deutsche Krankenkasse zu melden.


    Bei Wohnsitz im Ausland entfällt dieses.


    Da eh eine Wohnsitzverlegung nach Österreich geplant war, macht es Sinn, die Wohnsitzverlegung bereits zum Jahresende zu vollziehen.


    Dazu würde die deutsche Versicherung zum 31.12.2018 gekündigt und in Österreich der lokalen Versicherung beigetreten. (Sicherheitshalber besteht auch noch eine Auslandsreisekrankenversicherung, um vorübergehend evtl. Umstellungsverzögerungen abzufangen.)


    Als Bezieher einer unbefristeten vollen Erwerbsminderungsrente erhebt die DRV keine Einwände gegen den Umzug.


    Frage:


    Nun lese ich im Internet, dass ich als EU-Rentner in der deutschen Krankenversicherung bleiben würde, auch wenn diese in Österreich nur nach Österreichischen Maßstäben leistet.


    Die Auszahlung der Direktversicherung erfolgt jedoch in Österreich, da der Hauptwohnsitz dorthin verlegt wurde.


    Meiner Ansicht nach dürfte diese nicht mehr in D beitragspflichtig sein, da ich dort ja nicht mehr den deutschen SGB-Regeln unterliege.


    Ist der Verbleib in der deutschen Krankenversicherung zwingend und würde die Beitragspflicht trotzdem entfallen?

  • Hallo,
    ich kann zumindest bestätigen, dass die (reguläre) Auszahlung der deutschen DV in AT zu keinen (!) Abzügen geführt hat. Allerdings muss ich dazu sagen, dass ich der deutschen Versicherungsgesellschaft gegenüber erklärt habe, keiner (!) deutschen Krankenversicherung zu unterliegen. Das stimmt insofern, als ich tatsächlich in AT Mitglied der gesetzlichen österreichischen KV bin (seit meinem Umzug 2005; selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeit seit dem, noch nicht in Rente bzw. in Pension, wie man in Ö sagt).
    Gleichzeitig betreibe ich noch nebenberuflich in DE eine selbständige Betätigung.
    In Österreich ist man auch als Selbstständiger automatisch Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung. Eventuell wäre es zu überlegen, ob es möglich und erlaubt (Erwerbsminderung?) ist, in Österreich einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (z.B. selbständige Beratung oder geringfügige Beschäftigung (bis ca. 430 EUR brutto p.M.) ) solange nachzugehen, bis ein eigenständiger "österreichischer" Versicherungsschutz vorhanden ist.
    Wenn du sicher sein willst, solltest du einen österreichischen Spezialisten befragen. Ob es jemanden gibt, der diese Beratung ohne Honorar anbietet, weiß ich nicht, kann mich aber bei Bedarf gerne erkundigen. Es gibt übrigens bei Facebook eine Gruppe "piefke connection", dort bekommt man auch solche Fragen durchaus beantwortet oder zumindest einen Hinweis auf "jemanden der jemanden kennt der ..."
    LG aus dem Burgenland
    Gerd