Gelten Wartungsarbeiten aus der Nebenkostenabrechnung als Handwerkerleistungen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe von meinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2017 erhalten. Die Abrechnung enthält die Posten "Wartung Rauchwarnmelder" und "Wartung Tor".


    Darf ich diese Wartungskosten in meiner Steuererklärung als Handwerkerleistungen angeben?


    Wenn Antwort ja: Genügt die Nebenkostenabrechnung als Nachweis für das Finanzamt?

  • Der Immobilienverband IVD vertritt in einem Rundschreiben (https://www.google.com/url?sa=…Vaw0xGVoM-LMOSvJQk_0hBlQZ) folgende Ansicht:


    "Mit dem neuen Schreiben erkennt die Finanzverwaltung an, dass auch die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage eine begünstigte Handwerkerleistung sein kann. Daher gehören auch die Dichtigkeitsprüfung für Abwasserleitungen, die Kontrolle von Fahrstuhlanlagen und Blitzschutzanlagen sowie die Legionellenprüfung und die Überprüfung von Rauchwarnmeldern zu den begünstigten Maßnahmen. Nicht begünstigt sind Gutachten zur Wertermittlung des Grundstücks, da diese nicht im Zusammenhang mit der Instandhaltung einer Anlage stehen."


    Der Autor Hans-Joachim Beck war früher Richter am Finanzgericht Berlin.

  • Vielen Dank für die Antworten.


    Ich werde also die Wartungskosten in meiner Steuererklärung angeben. Wenn dem Finanzamt die Nebenkostenabrechnung doch nicht ausreichen sollte, dann müsste ich wohl vom Vermieter die Originalbelege anfordern?

  • Die Nebenkostenabrechnung sollte ausreichen. Dass das FA dann noch bei der Wartung die Materialkosten rausrechnen will (z. B. 2 Sprühstöße WD-40), das wäre nicht ganz sachgerecht.


    Aber das sage ich, nicht das FA. :whistling:

  • Wenn dem Finanzamt die Nebenkostenabrechnung doch nicht ausreichen sollte, dann müsste ich wohl vom Vermieter die Originalbelege anfordern?

    Bei mir hat das FA noch nie die Nebenkostenabrechnung sehen wollen, geschweige den konkrete Belege. Außerdem muss man ja seit 2018 grundsätzlich keine Belege mehr beilegen, nur vorhalten, sollte das FA sie sehen wollen.


    Wenn du also die "üblichen" Kosten von ein paar Hundert Euro geltend machst, wird das FA die einfach durchwinken. Wenn es ungewöhnlich hohe Kosten sind, dann könnte es ggf. mal nachfragen. Wir haben vor ein paar Jahren im ganzen Haus meiner Eltern neue Fenster machen lassen und selbst da hat das FA nicht nach Belegen gefragt, war immerhin ein vierstelliger Betrag hinsichtlich der Arbeitskosten.