Hallo zusammen,
ich habe von meinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2017 erhalten. Die Abrechnung enthält die Posten "Wartung Rauchwarnmelder" und "Wartung Tor".
Darf ich diese Wartungskosten in meiner Steuererklärung als Handwerkerleistungen angeben?
Wenn Antwort ja: Genügt die Nebenkostenabrechnung als Nachweis für das Finanzamt?