Solaranlage als GbR

  • Liebe Community,


    zum Jahrtausendwechsel begann der Boom der Solaranlagen im Rahmen des sog. 100.000-Dächer-Programmes. In dem Rahmen wurden 99 Pfennig je erzeugter kWh staatlich zugesichert. Diese Anlagen wurden häufig auch in sogenannten Bürger-Solaranlagen gebaut, das waren/sind dann Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR).


    Nun endet der Zeitraum für ebendiese 100.000 Dächer in 2022. Viele Gesellschaften sind auf öffentlichen Dächern entstanden, und die Regeln zur Eigennutzung erlaubt keinen ertragreichen Weiterbetrieb. Deshalb geht es nun an den Verkauf von Gesellschafteranteilen.


    Gibt es hierzu Tipps? Wenn der Verkaufserlös zum Beispiel bei 3.000 Euro (oder auch bspw. 10.000 Euro) je Gesellschafter liegt, dann wäre interessant, ob es hier nach der Haltedauer des "Investments" von 20 Jahren einen Freibetrag gibt wie bei Aktienerlösen?
    Im Beitrag (https://www.finanztip.de/gewerbebetrieb-verkauf/) wird genannt:

    • Freibetrag wegen Alters (ab Vollendung des 55. Lebensjahres) oder dauernder Berufsunfahigkeit in Höhe von 45.000 Euro (§ 16 Abs. 4 EStG)
    • Anwendung des besonderen Steuersatzes auf Veräußerungsgewinne als außerordentliche Einkünfte (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG)
    • Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei Veräußerung von im Betriebsvermögen befindlichen Anteilen an Kapitalgesellschaften, sofern keine gleichzeitige Begünstigung als außerordentliche Einkünfte vorliegt

    Dort wird eben auf einen größeren Gewerbebetrieb abgehoben, da ist auch der Freibetrag natürlich ggf. interessant. Aber wenn man mehrere Solar-GbR's hat und dann nur einmal den Freibetrag ziehen kann, macht das natürlich keinen Sinn.


    Gibt es dazu eine Idee?


    Gruß
    j.