Betriebliche Altersvorsorge endet mehrere Jahre vor Renteneintritt - KV/PV Beiträge?

  • Ich zahle seit 2001 in die betriebliche Altersvorsorge einer Direktversicherung und Pensionskasse ein.


    Wenn ich freiwillig gesetzlich krankenversichert bin (und später freiwillig pflichtversichert in der KVdR), wie verhält es sich dann mit den Abgaben für KV und PV wenn ich über das Vertragsende noch mehrere Jahre bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter weiter arbeite?


    Da ich, solange ich noch arbeite und nicht in Rente bin, mit meinem Einkommen über der Beitragsbemessungegrenze liege,
    dürften nach meinem Verständnis solange auch keine Sozialabgaben auf die ausgezahlte Altersvorsorge anfallen:


    - Bei monatlichem Bezug müßte dieser komplett frei von KV/PV Beiträgen sein ???


    - Bei Einmalzahlung müßte sich die zu verbeitragende Summe anteilig um die Differenz aus Renteneintrittjahr und Auszahlungsjahr verringern ???
    Die zu verbeitragende Summe soll ja über 10 Jahre mtl. abgestottert werden. Wenn ich die Einmalzahlung schon mit 60 ausgezahlt bekomme und erst mit 67 in Rente gehe (und erst dann unter der BMG liege) wie wird das gerechnet? 3 Jahre lang nur 3/10 des Verbeitragungssumme abstottern - oder gar nichts?)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @andomar,


    ich muss nochmal nachfragen: Der Vertrag soll mit 60 ausgezahlt werden, obwohl Du erst zB mit 67 in Rente gehst?


    Ohne jetzt irgendwas recherchiert zu haben, behaupte ich: Das kann nur nachteilig sein. Da fallen bestimmt jede Menge Steuern/Abgaben an.
    Gleichzeitig müsste es eine Möglichkeit geben, den Vertrag bis zum Rentenalter zu verlängern (zB beitragsfrei).