Steuern zurück aus Dividenden und Aktienverkäufen als einziges Einkommen neben Krankgeld

  • Hallo zusammen, ich versuche gerade mit einer Freundin eine Steuererklärung zu machen.


    Wenn man in einem Jahr 10 Monate Krankengeld und zwei Monate ALG 1 bezogen hat und durch Dividenden und Aktienverkäufe steuerpflichtiges Einkommen erzielt hat, wie sieht das dann mit Steuerrückerstattungen aus?


    Das Elsterprogramm gibt eine Fehlermeldung, dass Pauschbeträge nicht geltend gemacht werden könnten, wenn es kein Einkommen aus nicht selbstständiger Tägigkeit gibt.


    Ich dachte es ist so, dass Krankengeld, Alg 1 dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Aber Einkommen aus Aktienverkäufen und Dividenden oder nicht ist ja eigentlich gleich, Einkommen ist Einkommen und Aufwendungen müssten damit doch auch auf das Einkommen angerechnet werden können, die Pauschbeträge sind doch unabhängig von der Einkommensart, oder?


    Weiß zufällig jemand wie das in diesem Fall aussieht?


    Lieben Dank und einen schönen ersten Advent wünsche ich!


    Liebe Grüße

  • Hast Du mal da geschaut und dem verlinkten Rechner?
    https://www.finanztip.de/steue…ng/progressionsvorbehalt/
    https://www.finanzamt.bayern.d…lt.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x


    Ich verstehe das für den Fall Deiner Freundin so:


    Kapitalerträge
    ./. Sparer-Pauschbetrag 801 Euro
    = Einkommen


    + Lohnersatzleistungen
    = fiktives Einkommen


    Mit dem fiktiven Einkommen den Steuersatz bestimmen, diesen auf das obere Einkommen beziehen. Sofern hier ein Steuersatz < 25% herauskommt bekommt sie im Wege der Günstigerprüfung einen Teil der Abgeltungssteuer zurück.

  • @Kater.Ka danke dir! Ja, das habe ich gecheckt. Es geht nur darum, dass die Pauschbeträge nicht anerkannt werden im Elsterprogramm. Der Rechner und das was ich gelesen habe, bestätigt ja meine Ansicht. Pauschbeträge müssen anerkannt werden, sofern Steuern gezahlt wurden. Keine Ahnung wieso es diese Fehlermeldung gibt. Hätte ja sein können, dass jemand schon mal das selbe Problem hatte. Da hilft wohl nur der Gang zum Finanzamt.


    Trotzdem lieben Dank Dir!