Hallo,
ich habe eine Frage zur aktuellen Thematik der Kündigungen alter Bausparverträge durch die Versicherer: Mein Berater empfahl mir, den Bausparvertrag selbst zu kündigen, da dies sonst durch BHW bald geschehen könnte. Würde ich selbst kündigen, so würde ich die Abschlussgebühr zurückerhalten. Kündigt hingegen BHW, so wäre die Abschlussgebühr verloren.
Aus meiner Sicht klingt das völlig unlogisch. Ist das rechtens? Mir geht es explizit nicht darum, ob die Kündigung durch BHW ok ist, sondern nur darum, was mit der Abschlussgebühr passieren würde...
Vielen Dank!