Kann man bei einem Steuerbescheid, der unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, selbst auch noch weitere steuermindernde Ausgaben geltend machen, die in der bisherigen Steuerklärung noch nicht angegeben waren oder kann nur das Finanzamt daran etwas ändern.
Ist also das Einlegen eines Widerspruchs bzw. Einspruchs hier notwerndig oder sinnvoll?