private Zusatz

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin auf der Suche nach einer privaten Krankenhauszusatzversicherung und finde das Angebot der Deutschen Familienversicherung (Klinikschutz Premium) sehr interessant (ist der Vorschlag von Finanztip).
    Allerdings stolper ich immer über die Limitierung der Abrechnung über GOÄ 5-Fach.
    Wie ist das zu bewerten? Kommt das häufig vor oder ist das eher die Ausnahme, dass über das 5 fache im Krankenhaus gesteigert wird. Kann mir das nicht so recht vorstellen, normal ist ja eigentlich 2,3 bis 3,5.
    Wer hat Erfahrungen zu den Steigerungen oder generell zu privaten Krankenhauszusatzversicherung.
    Besten Dank schon mal im voraus.

  • Gerade in Privatkliniken bei sogenannten Spezialisten oder Koryphäe, kann es deutlich über den 5 fachen Satz hinausgehen. Darum kann ich die Empfehlung von Finanztip nicht nachvollziehen. Vermutlich kann der Tarif online abgeschlossen werden und dies war in der Bewertung mal wieder wichtiger. Wenn stationärer Zusatz dann nur mit Leistung über GoÄ und ohne Begrenzung.

  • Gerade in Privatkliniken bei sogenannten Spezialisten oder Koryphäe, kann es deutlich über den 5 fachen Satz hinausgehen. Darum kann ich die Empfehlung von Finanztip nicht nachvollziehen. Vermutlich kann der Tarif online abgeschlossen werden und dies war in der Bewertung mal wieder wichtiger. Wenn stationärer Zusatz dann nur mit Leistung über GoÄ und ohne Begrenzung.

    Mal nur so:


    1. Privatklinik - was zahlt denn da die GKV?


    2. DFV Klinikschutz Premium - ist das eine Zusatzversicherung zur GKV?


    Fazit: was nutzt mir eine Zusatzversicherung, wenn ich die "Kosten der allgemeinen Flegeklasse" nicht abgesicert habe, weil die GKV die Fallpauschale der Privatklinik nicht bezahlen wird?

  • Danke für die Info...Ich bin bei weiterer Recherche auf den Tarif der ARAG 262 gestoßen, hat jemand Erfahrungen damit?

    Heiteres Tariferaten .... es gibt da ja aktuell etwas von Stiftung Warentest - Finanztest.


    Wenn man sich schon nicht von Versicherungsvermittlern (Versicherungsmakler oder Versicherungsvertretern) und auch nicht von Versicherungsberater (unabhängig, weil die bezahlen Sie dann ja) beraten lassen will, dann wenigstens so, als Empfehlungen von Freunden, Bekannten, Verwandten oder unbekannten Menschen in anonymen Foren!


    DFV Klinikschutz und ARAFG 262 sind schon völlig unterschiedliche Produkte.



    Nun zum 5-fachen Satz ... bei Sportmedizin und Orthopädie sind Honorarvereinbarungen tatsächlich häufig, aber auch dort überwiegend wieder im Bereich der Privatkliniken.


    Bis 7-fach ist relativ sicher möglich - darüber hinausgehende Honorarvereinbarungen sind eher unzulässig.


    Bei lebenswichtigen Themen spielt die privatärztliche Behandlung zunehmend immer weniger eine Rolle und Honorarvereinbarungen sind da auch eher bedeutungslos.