Strom: Vertragslaufzeit und Preisgarantie

  • Die angebotene Preisgarantie geht über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus!


    Frage 1: Welchen Sinn machen solche Gestaltungen?
    Frage 2: Kann der Anbieter zum Ende der Vertragslaufzeit die Preise erhöhen?

  • Hallo @wilelisa, willkommen in der Community.


    Es wäre natürlich hilfreich das Angebot zu benennen, damit die Antwort spezifischer ausfallen kann.


    Mir fallen zwei Möglichkeiten ein zu Frage 1:
    1. Es ist eine Werbeaussage ohne direkte Relevanz. Also Werbeaussage: Wir halten unsere Preise stabil bis Mitte 2020. Du: Vertragsabschluss jetzt mit Wechsel zum 01.02.19, Erste Vertragslaufzeit bei !2-Monatsvertrag bis 31.01.20. Wenn jetzt hier eine Preisgarantie besteht (s. Werbeaussage, die dann auch so im Vertrag stehen muss) gibt es in der Laufzeit Schutz vor Preiserhöhung. s.a. https://www.finanztip.de/stromanbieter-wechseln/ unter dem Punkt Auf welche Vertragsdetails ist neben dem Preis zu achten?


    Ich gehe mal davon aus, dass der Anbieter davon aus geht, dass die Kunden nach dem 1.Jahr bleiben und die Kündigung zur Preiserhöhung verschlafen


    2. Vertrag wird auf Monatsbasis abgeschlossen. Dann wird erst mal nichts passieren bis zum Ablauf der Preisgarantie.


    Zu Frage 2: Klar, Verträge sind zu den im Vertrag genannten Zeitpunkten mit den genannten Fristen für beide Seiten kündbar und es findet sich jeweils beim Anbieter in den AGB das Verfahren zur Preisänderung beschrieben.


    Habe gerade mal ein Vergleichsportal angeworfen und bin dabei z.B. auf E.On gestoßen, die eine Preisgarantie bis 31.05.20 geben. Dort steht dann im Pkt. 6.2. der AGB , dass sie sechs Wochen vor einer Preiserhöhung informieren und Du zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen kannst. Auf der 3.Seite steht dann, dass sie dies erst nach dem 31.05.20 vornehmen.
    Für den Fall, dass Deine Erstbelieferung nach dem 01.06.19 beginnt erstreckt sich die Preisgarantie nicht über die ganze Laufzeit.


    Quelle http://cdn.energie.check24.de/…84cb1bd39568336530c78.pdf

  • Hallo Kater.Ka,
    vielen Dank für die ersten Informationen.


    Es handel sich in der Tat um einen Vertrag mit E.ON mit folgenden Daten:


    Lieferbeginn: 28.02.2018
    Vertragslaufzeit: 12 Monate
    Vertragsende: 31.01.2019
    Preisgarantie: 30.06.2019
    Kündigungsfrist: 1 Monat
    Folgelaufzeit: 12 Monate


    Für mich sieht das so aus, dass der Vertrag zum 31.01.2019 endet und bei Nichtkündigung sich um 12 Monate bis zum 31.01.2020 verlängert.


    Es stellen sich für mich also folgende Fragen:


    1. Beginnt der 2. Vertrag mit einer Preisgarantie bis zum 30.06.2019?
    2. Was ist nach dem 30.06.2019?

  • Warnhinweis: Bewertung als juristischer Laie ohne jegliche Gewähr und auf Basis der aktuellen AGB s.oben


    Stimmen die Vertragsdaten, da die erste Laufzeit keine 12 Monate umfassen?


    Wichtig: Wenn Du einen Bonus o.ä vereinbart hast gilt der nur für das erste Jahr. Dann hast Du allein daraus eine Preiserhöhung zum Ablauf der ersten Vertragslaufzeit.

    1. Beginnt der 2. Vertrag mit einer Preisgarantie bis zum 30.06.2019?

    So er nicht gekündigt wird läuft der alte Vertrag weiter mit allen Konditionen, also auch der Preisgarantie bis 30.06.19.


    2. Was ist nach dem 30.06.2019?

    Als E.On würde ich spätestens Mitte Mai 2019 eine Preiserhöhung schicken, was dann für Dich ein Sonderkündigungsrecht auslöst.

  • Die Vertragsdaten stimmen; ein Bonus wurde vereinbart!


    Wenn ich einen Anbieter finde, der unter dem bis 30.06.2019 festgeschriebenen Arbeits- und Grundpreis liegt (eventuell mit Bonus), so sollte ich also mit der vereinbarten Kündigungsfrist von 1 Monat noch im Laufe des Monats Dezember 2018 den Vertrag kündigen?

  • Das ist mit zu heikel eine eindeutige Empfehlung abzugeben, insbesondere wegen der Bewertung des Bonus des bestehenden Vertrages.


    Was mache ich:


    Ich mache immer Verträge mit Bonus; diese sind i.d.R. teurer als solche ohne und deswegen ist es i.d.R. nicht sinnvoll diese über die erste Vertragslaufzeit hinauszuführen. Daher kündige ich immer zum Ende der ersten Vertragslaufzeit.


    Bei meinem Verbrauch wäre der aktuelle E.On-Tarif durch Sofort- und Neukundenbonus an meiner Verbrauchsstelle rund 20% reduziert, d.h. im zweiten Vertragsjahr wird es rund 25% teurer (80% -> 100%). Da wäre es für mich klar dass ich kündige. Bei Dir können die Verhältnisse anders sein.


    Link zum Stromrechner https://www.finanztip.de/stromanbieter-wechseln/