Einen wunderschönen Guten Abend,
ich habe hier jetzt soviel gelesen und bin immernoch nicht schlauer, was die Zinsberechnung angeht
Deshalb zwei Fragen an Euch:
- Sind Bearbeitungsgebühren für Stundungen zulässig, oder kann man diese auch zurück fordern?
- Da ich nicht mit dem Zinsrechner zurecht komme...kann mir bitte jemand die Zinsen für Bank1 und Bank2 ausrechnen und mitteilen, die ich in dem Brief angeben muss, möchte da nichts falsch machen? (und bei unzulässiger Stundungsgebühren auch für Kredit3?)
Bank1:
02.11.2011 bis heute
Kredit-Bearbeitungsgebühr: 182,15 €
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Bank2:
Laufzeitbeginn: 15.07.2006
Ende: 11.05.2011
Kredit-Bearbeitungsgebühr: 217,73 €
Bearbeitungsgebühr für Stundung:
03.01.07: 25,-€
04.01.08: 30,- €
21.01.09: 30,-€
02.12.09: 35,-€
07.05.10: 35,-€
27.10.10: 35,-€
= 190,- € Bearbeitungsgebühr für Stundungen
Dienstleistungsgebühr für vorzeitige Ablösung des Kredits:
11.05.2011: 40,-€
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Kredit3:
Bei Beantragung 2005: keine Bearbeitungsgebühr (ehemals CC der RBS Bank, jetzt Santander)
Ende: November 2011
03.05.07: 5,-€ Bearbeitungsgebühr bei Aufstockung
18.01.10: 30,-€ f.Stundung
18.06.10: 30,-€ f.Stundung
19.04.11: 30,-€ f.Stundung
=90,-€ Bearbeitungsgebür für Stundungen
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Vielen Dank.
raindrop
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