Zusatzversicherung öffentlicher Dienst und Erwerbsminderungsrente

  • Ich beziehe mich auf eine Artikel im Newsletter mit diesem Text:


    Das ändert sich 2019
    Die Bundesregierung hat die Erwerbsminderungsrente verbessert: Ab 2019 wird die Rente so berechnet, als hätte der Betroffene bis zum Alter von 65 Jahren und acht Monaten weiter eingezahlt. Das erhöht die Rente spürbar: für einen Durchschnittsverdiener, der erwerbsunfähig wird, um etwa 90 Euro im Monat.


    Meine Frage ist nun wie wirkt sich dies auf die Zusatzversicherung des öffentlichen Dienstes aus. Steigt dieser „Rentenbetrag“ ebenfalls?

  • @Anika S.; @Saidi: Vielleicht wollt Ihr den Thread noch umsortieren. ;)


    Also die Änderung bezieht sich nur auf Neurentner und im ersten Schritt nur auf die gesetzliche Rentenversicherung.


    Die Jungs und Mädels von der VBL schreiben in der Regel fast buchstabengetreu im SGB ab, aber solange die Satzung nicht geändert ist, bleibt es alles beim Alten.


    Wie bei der VBL die Erwerbsminderungsrente geregelt ist, entzieht sich momentan meiner Kenntnis. ?(


    Ich schaue heute Abend mal nach und melde mich dann wieder. :saint:

  • Okay, die VBL kennt so etwas wie die Zurechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung, nennt sich "soziale Komponente" und ist in Paragraph 37 Absatz 2 der Satzung geregelt.


    Da habe ich jetzt aber die Hochrechnung bis 60 herausgelesen. Da hinkt die Satzung etwas hinterher. Im Anbetracht der Finanzlage der VBL (war schon einmal besser) glaube ich nicht, dass demnächst 5 Jahre und mehr draufgelegt werden.