Bezug der Riester-Rente vor der gesetzlichen Rente

  • Hallo,
    mein Riester-Vertrag ist zuteilungsreif, und ich möchte die Leistungen daraus (30 % Teilkapitalabfindung sowie monatliche Rentenleistungen) schon ein paar Jahre vor Beginn des Bezugs der gesetzlichen Rente beziehen.
    Da ich bei einer vor zwei Jahren fällig gewordenen Lebensversicherung meines ehemaligen Arbeitgebers eine böse Überraschung mit darauf fälligen Kranken- und Pflegekassenbeiträgen gemacht habe, kurz einmal nachgefragt:
    Für die Einkommenssteuer sind die Riesterbezüge relevant, aber seitens der Krankenkasse drohen mir keine Abzüge darauf, oder doch?
    Vielleicht noch wichtig: Ich bin freiberuflich tätig und freiwillig in der GKV versichert.
    Im Voraus schon herzlichen Dank für eine Antwort!
    Besten Gruß, Mirko

  • Wenn ich mir den Paragraphen 240 SGB V (Beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Versicherter) anschaue, so ist der ziemlich eindeutig. Im Fall der Fälle würde ich von der Beitragspflicht der Zahlungen ausgehen. Eine Ausnahme ist mir da nicht bekannt.


    Vielleicht sieht das jemand anders?

  • Vielen Dank, wäre ja auch zu schön gewesen. Und dann wäre ich wahrscheinlich auch noch mit dem vollen Beitragssatz (AN- und AG-Anteil) dabei? Daher nur sicherheitshalber zum Verständnis: Als Angestellter und in der GKV gesetzlich versichert würde ich wohl auch Beiträge zahlen müssen, aber vielleicht lediglich zur Hälfte?