Direktversicherung im Krankheitsfall

  • Frage zu meiner Direktversicherung:


    Wurde weit vor 2005 abgeschlossen. Nun bin ich seit längerer Zeit krank und erhalte keine Lohnfortzahlung mehr, sondern Krankengeld meiner gesetzlichen KV.


    Meine DV würde bisher von mir als Entgeldumwandlung 2x pro Jahr via Arbeitgeber bezahlt.


    Nun hat mein AG den zweiten Teil bezahlt und verlangt nun von mir den Betrag PLUS Pauschalversteuerung.


    Nun bezahle ich ja bereits aus versteuertem Einkommen. Ist hier die zusätzliche Forderung über die Pauschalversteuerung richtig ?

  • Naja, aus versteuertem Einkommen wird da eigentlich nichts bezahlt.


    Das Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, anders ausgedrückt: es erhöht die Steuerlast auf andere Einkommen.


    Aber dass der AG die Pauschalsteuer zusätzlich zum Beitrag in die Direktversicherung erstattet bekommen will, erscheint mir dennoch nicht richtig.


    Wenn der Beitrag nicht aus umgewandeltem Entgelt gezahlt wird (weil Sie die Summe erstatten), dann entfällt nach meinem Verständnis die Grundlage für die Pauschalversteuerung. Somit müsste zwar die Pauschalsteuer erstattet werden, aber nicht von Ihnen, sondern vom Finanzamt.


    Das ist jetzt aber eher Bauchgefühl zu später Stunde. Es mag sein, dass ich da etwas durcheinander gebracht habe. Aber ich denke, demnächst erbarmt sich ein Experte. :thumbup: