Kündigung Familienversicherung

  • Hallo Community :)


    Es gibt leider Probleme mit der Familienversicherung meiner Tochter und da bin ich auf dieses Forum gestoßen.


    Folgender Sachverhalt liegt vor:
    Meine Tochter war 2017/18 familienversichert. Von Juni-September 2017 war sie freiberuflich tätig und hat in diesem Zeitraum insgesamt ca. 3.300 EUR verdient. Davor hatte sie kein Einkommen (Auslandsaufenthalt) und ab Oktober war sie als Studentin (Bezug von BaföG) eingeschrieben. Sie hatte sich damals (Juni 2017) telefonisch mit der Barmer in Verbindung gesetzt, um zu klären, ob sie sich für diese 4 Monate selbst freiwillig versichern muss. Nach Auskunft der Barmer konnte sie in der Familienversicherung verbleiben, solange ihr Einkommen aufs Jahr gerechnet nicht mehr als ca. 5.000 EUR beträgt.


    Vor ca. 4 Wochen kam plötzlich eine Kündigung der Familienversicherung (Juni-September 2017) von der Barmer und ein "Glückwunsch", dass sie freiwillig weiter versichert sei in der GKV. In der Zwischenzeit sind mehrere Briefe eingetroffen mit Erklärungen, warum Kündigung, und der Aufforderung einen Antrag auf freiwillige Versicherung inkl. Einzug zum Lastschriftverfahren auszufüllen. Ich als Mutter bekomme auch noch Formulare, meine Tochter ab Oktober 2017 wieder neu in die Familienversicherung aufzunehmen.


    Wir haben Widerspruch eingelegt, weil dieses Verhalten der Barmer im Widerspruch zu ihren eigenen Aussagen vor einem Jahr stehen. Eine Antwort zum Einspruch liegt nicht vor, aber es kommen weitere Aufforderungen zum Ausfüllen der Anträge. Vielleicht noch erwähnenswert, dass jedes Schreiben von einer anderen Stelle kommt.


    Dass wir ziemlich verärgert und verunsichert sind, muss ich sicher nicht extra betonen. Aber vor allem frage ich mich, welche Rechte haben wir, gerade auch hinsichtlich der Tatsache, dass wir die Barmer rechtzeitig aufgeklärt haben über Dauer und Art der Beschäftigung, voraussichtliche Höhe des Einkommens, dass ab Oktober ein Studium ansteht ...


    Ich mache mir Sorgen, dass meine Tochter (kurz vor der Entbindung ihres 1. Kindes) mit beträchtlichen Nachzahlungen rechnen muss. Zumal sie damals auch die Option gehabt hätte, sich in der Künstlersozialkasse zu versichern.


    Und was machen wir mit diesen Anträgen? Für mich ist sie noch familienversichert, solange der Widerspruch nicht endgültig geklärt ist. Ist das korrekt?
    Mit welchen Nachzahlungen muss sie u.U. rechnen und was gilt da als Berechnungsgrundlage?


    Ich weiß, hier ist keine Rechtsberatung, aber vielleicht kann mir ein Mitglied weiterhelfen, die eine oder andere Frage zu beantworten.
    Vielen Dank jedenfalls vorab.


    Herzliche Grüße
    Pajo

  • Tja, das geht nur mit Akteneinsicht, mit den entsprechenden Schreiben und Aktivitäten!


    Sie können noch abwarten wegen dem Widerspruch - aber wenn dem nicht stattgegeben wird, dann müssen sie handeln!


    Sie können aber einfach auch die ca. 900-1200 Euro Beitrag bezahlen!


    Da seit Oktober 2017 immatrikuliert, ist die Tochter seither und weiterhin in der Familienversicherung, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind oder in der KVdS, wenn Sie die Voraussetzungen der Familienversicherung nicht erfüllt aber weiterhin als Studentin immatrikuliert ist.