Rürup trotz Einkommen *nur* aus Kapital?

  • Hallo, merkwürdigerweise gibt es hierzu Null Fundstellen im großen Internet: wenn jemand nur Einkommen durch Kapitalerträgnisse (Spekulationsgewinne und Dividenden, Zinsen) hat, kann der dann trotzdem Steuern sparen durch Einzahlung in einen Rürup-Basis-Rentenvertrag? Also sind von der Steuer auf Kapitalerträge - ggf. durch Günstigerprüfung - Sonderausgaben für die Basisrente abziehbar - dieses Jahr immerhin fast 24000/48000 € zur 86%igen Anrechnung?


    Vielen Dank, Till

  • Die Fundstelle ist das Gesetz! Lesen Sie § 10 EStG. Dort sind die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit der Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben definiert. Wenn diese erfüllt sind, können die Sonderausgaben abgezogen werden.


    Bei einer Rürup-Rente liegt dies vor.


    Auf die Art des Einkommens kommt es nicht an. Das geht also auch bei Kapitaleinkünften.
    Anders die Riesterrente, die für die Förderung eine Arbeitnehmereigenschaft bzw. eine ähnliche Stellung voraussetzt.

  • @muc hat es bereits erläutert, beim Rürup geht es nur um Steuerlast. Letztlich ist Rürup ja ein Vehikel für die, die bei Riester keine Förderung bekommen.


    Und da muss ich ergänzen, dass Riester jene bedenken will, die unter den Modifikationen der Rentenformel leiden werden und sich dieses nicht aussuchen können, also diejenigen, die rentenversicherungspflichtig sind, bzw. denen in anderen Alterssicherungssystemen wirkungsgleiche Kürzungen drohen.


    Ansonsten 100%ige Zustimmung. :saint: