KV-Beiträge zur Betrieblichen Altersvorsorge

  • Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Frage:
    Ich habe im Jahre 2014 eine Betriebliche Altersvorsorge in Höhe von 8000€ ausbezahlt bekommen und musste dafür keine Beiträge zur KVV abführen. Von 2016 bis Anfang 2018 war ich privat pflichtversichert und musste in dieser Zeit auch für die 8000€ Beiträge leisten. Seit 1.3. 18bin ich Rentner und habe seitdem keinen Zusatzbeitrag mehr bezahlt aber jetzt bekomme ich am 31.1.19 aus einer weiteren Betrieblichen Altersvorsorge ca. 19000€. Muss ich dann wieder KVV Beiträge dafür leisten und auch für die 8000€ ? Und wie lange ?
    Ich habe jetzt folgendes ausgerechnet hoffe es ist richtig so:
    Auszahlung 2014 - 8000 Euro = 120 Monate = mtl. 66,66 Euro (unter der Freigrenze- Leider weiss ich nicht wie sich die Freigrenze nennt) bis 2024.
    Auszahlung 2019 - 19000 Euro = 120 Monate = mtl. 158,33 Euro (evtl. unter der Freigrenze bis zu 2024), da aber dann beide zusammengerechnet
    werden und dann = 224,99 Euro ergeben, müsste ich KVV Beiträge bezahlen.
    Ab 2025 (gehen wir davon aus das die Freigrenze bis dahin über 158,33 Euro liegt) müsste ich keine Beiträge zur KVV mehr bezahlen wenn ich sonst nichts mehr als BAV dazu bekomme.
    Danke im voraus für eine Antwort.

  • Okay, dann ist es so, dass die Auszahlung einer bAV grundsätzlich kv-beitragspflichtig ist. Die Freigrenze wird aktuell eingehalten. Kommt die nächste bAV hinzu, dann wird die Freigrenze überschritten und beide bAVen werden beitragspflichtig, zumindest für den Zeitraum, in dem die ersten 10 Jahre nach Auszahlung sich überschneiden.


    Daher klingt es schon sinnig, die Auszahlung der zweiten bAV auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der 10 Jahre zu verschieben, sofern dies möglich ist.


    Die Freigrenze dürfte 2025 voraussichtlich bei 176,25 Euro liegen, wenn wir die Anpassungsraten der letzten Jahre einfach fortschreiben.


    Alles unter Berücksichtigung des Rechtsverständnisses, das ich am Sonntagvormittag habe. :whistling:

  • Vielen lieben Dank für die schnelle Information.
    Leider kann ich die zweite BAV nicht verschieben. Sie wird lt. Schreiben von gestern am 31.1.2019 auf mein Konto überwiesen. Sollte sich genannte Freigrenze (wäre schön wenn ich wüsste wie sich diese genau nennt :) ) bis 2025 voraussichtlich auf 176,25 erhöhen, würde ich ja dann keine Beiträge mehr zahlen. Dann muss ich eben die nächsten Jahre (sollte die Regierung bis dahin nichts änderen) die Beiträge abführen.
    Nur noch ein kurze Frage: Wird die gesamte Kapitalleistung von 19.000 Euro gerechnet ? da auf meiner Abrechnung (KombiPakt) die ich gestern bekommen habe die Beiträge gegliedert sind in 1. VO I Baustein 2. VO II Baustein (das sind die selbst gezahlten Beiträge und in 3. VO III Baustein. Die 1. und 3. Beiträge sind von der Fa. geleistet worden.

  • Grundsätzlich wäre die volle Summe pflichtig. Die einzige Ausnahme, die mir jetzt spontan einfällt, wäre die, dass wenn der Vertrag teilweise alleine, also ohne den Arbeitgeber, bespart wurde und auch auf einen selbst umgeschrieben wurde, dass dann die Anteile, die auf der eigenen (Solo-)Sparleistung beruhen, nicht verbeitragt werden.

  • Nein das ist leider nicht so. Aber mir haben Ihre Antworten sehr weitergeholfen, dafür bedanke ich mich recht herzlich und wünsche Ihnen noch einen wunderschönen 3. Advent und eine schöne Weihnachtzeit und guten Rutsch ins neue Jahr :)