Selbstständigkeit neben Studium, steuerliches Konstrukt möglich?

  • Moin Moin [Blockierte Grafik: https://www.existenzgruenderforum.de/images/smilies/icon_smile.gif]
    mein Name ist ian und ich habe ein paar fragen zur Selbstständigkeit in einem freien Beruf als
    (Yoga)Lehrer nebenher zum Studium (ich beziehe kein Bafög und bin studentisch versichert).



    Ich bin am überlegen 2019 in neben meinem Studium Yoga zu unterrichten,
    allerdings habe ich noch ein paar generelle Fragen.
    Das prinzipielle Vorgehen wäre bei Selbstständigkeit:



    1. Innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Tätigkeit zum
    Finanzamt gehen, Fragebogen ausfüllen und Selbstständigkeit anmelden.



    2. Wenn ich monatlich unter 435€ bleibe,
    müsste ich mich auch nicht bei der Krankenkasse melden,
    da ich zur Zeit noch studentisch versichert bin oder? oder muss ich mich so oder so bei der Krankenkasse melden?



    3. Da ich plane einen Umsatz von unter 17500€ zu haben, gilt für mich die Kleinunternehmerregelung,
    d.h. auch die Umsatzsteuerbefreiung oder?



    4. Wenn ich monatlich einen Umsatz von 600€ habe, aber 165€
    Betriebsausgaben (z.B. Raummiete/Homepage/Fahrtkosten habe), gilt dann
    immer noch die Befreiung bei der Krankenkasse? Zählt bei der
    Sozial/Rentenversicherungspflicht bzw. Befreiung nur der reine Gewinn
    oder der Umsatz?



    5. Wenn ich nebenbei zur Selbstständigkeit noch in der VHS tätig wäre, könnte
    ich die weitere 2400€ verdienen als Übungsleiterpauschale, ohne Steuern
    zu entrichten und Sozialversicherungspflichtig zuwerden? D.h. ich würde
    aus der Selbstständigkeit 5220€ verdienen
    und 2400€ als Teamleiterpauschale bei der VHS.. Wäre dieses Konstrukt möglich?



    6. Fallen in obigen Konstrukt noch irgendwelche anderen Steuern oder Abzüge usw.
    an, die ich bei der Steuerklärung usw. zahlen müsste?
    Ich bin da leider vollkommen Ahnungslos [Blockierte Grafik: https://www.existenzgruenderforum.de/images/smilies/icon_sad.gif]



    Ich freue mich von euch zu hören.
    Liebe Grüße,
    Ian

  • Moin Moin? Soviel Zeit hätte ich gerne! ;)


    Zu 1.:
    Die Rentenversicherung nicht vergessen. Ein Lehrer ist grundsätzlich pflichtig. Besser am Anfang prüfen lassen und nicht später böse Überraschungen erleben.


    Zu 2.:
    2019 wird die Grenze bei 445 Euro im Monat liegen. Aber auch wenn es drunter bleibt würde ich die Mitteilung an die Krankenkasse machen, ob relevant oder nicht, soll die Kasse feststellen.


    Zu 4.:
    Es geht um den Gewinn, nicht um den Umsatz.


    Zu 5.:
    Bei der Konstruktion hätte ich Bedenken.


    Insgesamt würde sich ein Besuch beim Steuerberater anbieten, aber vielleicht kommt auch noch mehr Meinung aus der Community.