Betriebliche Altersvorsorge

  • Ich habe seit 2002 eine Betriebliche Altersvorsorge (KombiPakt), dieser wird im Jahr 2019 als Einmalzahlung ausgezahlt und setzt sich zusammen aus meinen Beiträgen und die Beiträge meines ehemaligen Arbeitgebers. Das ich KV Beiträge auf 10 Jahre bezahlen muss weil ich über die Freigrenze komme ist mir bewusst. Aber wie verhält es sich bei diesen sogenannten Altverträgen mit der Besteuerung ? Muss ich als Rentner die gesamte Einmalzahlung versteuern oder ist es steuerfrei weil der Vertrag schon so lange läuft und ich über 63 Jahre alt bin. Ich bin dankbar für jeden Hinweis.

  • Wie wäre es hiermit:


    Sonderfall: Alte Verträge bis 2004Alte Direktversicherungen, die Arbeitnehmer bis spätestens 31. Dezember 2004 abgeschlossen haben, werden in Sachen Steuern und Sozialabgaben anders behandelt.Steuern - Ein Sparer zahlt pauschal 20 Prozent Steuern (plus den Solidaritätszuschlag) auf seine monatlichen Beiträge. Dafür ist die Rente später bei der Steuer bessergestellt: Als Rentner muss derjenige nur den sogenannten Ertragsanteil nach Paragraf 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetz versteuern. Dieser hängt vom Alter des Rentners ab. Wer beispielsweise mit 67 Jahren in Rente geht, muss 17 Prozent der Rente versteuern. Wer schon ab 62 Rente bezieht, muss noch 21 Prozent dieser Rente versteuern. Betriebsrenten aus alten Direktversicherungsverträgen kommen in Zeile 36 in der Anlage R der Steuererklärung.Lässt sich der Rentner das angesparte Kapital in einem Betrag auszahlen, bleibt dieser Betrag steuerfrei.


    Zitiert aus: https://www.finanztip.de/betri…sorge/direktversicherung/

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da ich Rentner(63 Jahre und mit Abschlag) bin und das angesparte Kapital in einem Betrag ausbezahlt bekommme, bleibt der Betrag steuerfrei. Muss ich diesen trotzdem in der Zeile 36 in der Anlage R bei der Steuererklärung angeben ?

  • Mit meinem laienhaften Verständnis würde ich sagen, dass die Anlage R nur für laufende Renten ist und die Einmalzahlung nicht eingetragen werden muss. Aber im Zweifel sollte man sich noch einmal erkundigen. Mir liegen die Erläuterungen zur Anlage R auch gerade nicht vor, vielleicht lässt sich daraus etwas ableiten.