Probleme mit BEV wegen fehlender Abschlussrechnung und Rückerstattung wegen zuviel geleisteter Abschlagszahlungen

  • ...ich suche mir bewusst immer Verträge ohne diese Neukundenboni aus, denn bei denen ist per se davon auszugehen, dass es Mogelpackungen sind - analog Smartphoneverträgen etc.
    Eigentlich wollte ich bei BEV nicht nur 12 Monate, sondern längerfristig bleiben und mir ist wurscht, wenn's nicht der Billigste ist. Wenn die Strom- und Gasanbieter nicht ganz so doof sind, gestalten sie ihre Preise dauerhaft günstig, unter den Top 20 und binden so Kunden langfristig.

  • Bei mir kam gestern von BEV auch die Ankündigung einer Preiserhöhung. Arbeitspreis von 25,97 Cent auf 29,47 Cent. Monatsgebühr soll von 2,33 € auf 15,20€ steigen. Für mich eine Steigerung um fast 30%.


    Höchst unseriös.

    Völlig normal. Heutzutage ist es wegen "Neukundenbonus" und "Sofortbonus" üblich jedes Jahr den Stromanbieter zu wechseln. Zahlen müssen das die Bestandskunden die nicht wechseln und vergessen zu kündigen.

  • Völlig normal. Heutzutage ist es wegen "Neukundenbonus" und "Sofortbonus" üblich jedes Jahr den Stromanbieter zu wechseln. Zahlen müssen das die Bestandskunden die nicht wechseln und vergessen zu kündigen.

    Ich bin so ein jährlicher Wechsler, stelle dieses Modell gerade selbst in Frage, Wenn man sich die Angebote an meiner Verbrauchsstelle bei 4.700 KWh sieht liegen diese ohne Boni bei rund 1.300 €, auch beim örtlichen Versorger. Mit Bonus spart man rund 4,6%. Für diese Maximalersparnis muss man allerdings einen erhöhten Abschlag zahlen, da es den Bonus i.d.R. erst nach dem ersten Vertragsjahr gibt und sich der Abschlag aus dem unrabattierten Tarif berechnt. Man gibt also dem Energieanbieter einen Kredit, den man vielleicht erst mit Schwierigkeiten (s. hier die Berichte zu BEV) oder gar nicht (Insolvenz des Anbieters) wiederbekommt.


    Insofern sollte man die Angebote genau vergleichen, ob sich derzeit ein Vertrag mit Bonus wirklich rechnet. s. https://stromvergleich.finanztip.de/ Die Konditionen waren schon mal viel besser.

  • Hallo wksiebert,
    vielen Dank für den wertvollen Hinweis.
    Auch ich habe ein solches Preiserhöhungs-Schreiben bzgl. meines Gasliefervertrages von der BEV erhalten.
    In den AGB findet sich im Kapitel 5. ( Preisänderungen) folgender Absatz 5.9 :


    Soweit Preise garantiert sind, gelten diese bis zum Ende des Garantiezeitraums jeweils
    mit den nachfolgend genannten Einschränkungen (eingeschränkte Preisgarantie): Die
    Preisgarantie gilt nicht für Preisanpassungen infolge von Änderungen der gesetzlichen
    Umsatzsteuer; diese werden gemäß Ziffer 5.8 der AGB an den Kunden weitergegeben.
    Die Preisgarantie gilt auch nicht bei Preisanpassungen infolge von Änderungen der Gassteuer,
    der Konzessionsabgabe, sonstiger gesetzlicher Abgaben oder Belastungen aufgrund
    deutscher oder europäischer Gesetze, Verordnungen und Richtlinien bzw. sofern
    nach Vertragsschluss neue Steuern, Abgaben oder staatlich veranlasste Belastungen
    für die Belieferung oder Verteilung von Gas wirksam werden. Solche Preisanpassungen
    erfolgen gemäß Ziffer 5.1 bis 5.7 der AGB.


    Auf Basis dieser AGB ist eine Preiserhöhung bei Verträgen mit Preisfixierung nicht zulässig, insofern sie sich nicht aus gesetzlichen Vorgaben ergibt.


    Eine Nutzung des Sonderkündigungsrechtes würde , nach meiner Einschätzung, auch bei mir zum Ausfall des Neukundenbonus / Sofortbonus führen


    Ich werde, wie sie, per email einen schriftlichen Widerspruch gegen die Preiserhöhung einlegen und ihren Hinweis auf die kostenpflichtige Zurückweisung erhöhter Monatsabschläge in das Schreiben einbinden.


    Vielen Dank und viele Grüße
    kos92

  • Ich würde mir das sehr genau überlegen, ob ich bei BEV bleiben will, Bonus hin oder her. Wenn bis jetzt nur eine kurze Vertragslaufzeit war ist der Schaden über die zu hohen Preise aufgrund Bonus noch nicht so groß. Dagegen ist das Risiko hoch, am fernen Ende den Bonus erst gerichtlich oder außergerichtlich erstreiten zu müssen. Auch das Zurückweisen der Lastschrift und damit verursachen von Kosten durch Rücklastschrift sehe ich kritisch. Es gibt zum 01.01. tatsächlich Änderungen in Öffentliche Abgaben. Somit besteht das Risiko nicht vertragskonform zu zahlen.

  • Mir hat BEV im letzten Viertel der Vertragslaufzeit eine Preisänderung geschickt. Da ich keinen Vertrag mit Prämien habe, sieht die Sache bei mir eher gelassen aus. Da sich die Preisänderung nach meiner Meinung nicht nur auf die eingeschränkte Preisgarantie bezieht, gehe ich von einer Vertragsverletzung von Seiten BEV aus.
    Ich habe meinen Widerspruch per Einschreiben an BEV geschickt.
    Habe mir schon einen neuen Anbieter gesucht. Zum Wechseltermin hat mir dieser mitgeteilt, dass er das Sonderkündigungsrecht nicht warnehmen wird. Ich werde es auch nicht warnehmen und auf Fortsetzung des alten Vertrages bestehen.
    Gruß und preiswerten Strom im neuen Jahr wünscht


    Altsachse

  • Kleines Detail noch am Rande: Wenn ich mir aktuell auf der BEV Homepage einen neuen Vertrag für meinen Wohnort anbieten lasse, wird mir nur eine einzige Tarif- Option mit ähnlich schlechten Preisen wie auch im Preisanpassungs-Schreiben genannt angeboten (15€ monat. Grundgebühr, über 30 Cent/kwh). Sie scheinen also generell (zumindest hier) keine neuen Kunden mehr gewinnen zu wollen.
    Wie sieht es bei euch aus?

  • Kleines Update....
    Meine Kündigung vom 21.12. ging durch. Gestern war ein Brief im Kasten mit der Bestätigung der Kündigung. Vertragsende 31.01.2019.

  • BEV Energie, horrende Preisanpassung bei bestehenden Verträgen, eine weihnachtliche "Beschenkung"


    BEV Energie hat Kunden mit Schreiben vom 15.12.2018 eine „Information zur Preisanpassung" geschickt. Eine weihnachtliche "Beschenkung", die unfreundlicher gar nicht sein kann. Darin werden bei bestehenden Verträgen Preisanpassungen ab 01.02.2019 bis zu über 500 Prozente gefordert.


    Entgegen der dort von der BEV Energie vertreten Meinung, bin ich der Auffassung, dass im ersten Jahr und einer vertraglich vereinbarten eingeschränkten Preisgarantie nur Preisanpassungen bei Veränderungen staatlich regulierter Entgelte, staatlich festgesetzter Abgaben und Umlagen sowie Steuern rechtens sind. So auch vollinhaltlich der Ausweis der Preisgarantie der vermittelten Agentur z.B Check24.


    Ziel der Aktion könnte sein, dass die BEV Energie Kunden zur Kündigung des laufenden Vertrages veranlassen will, um so den vereinbarten Neukundenbonus
    von bis zu 25 % zu sparen. Dieser setzt nämlich eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten voraus. Oder hat man sich einfach nur verkalkuliert. Für nicht gilt, was schon für die alten Römer galt, Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten.


    Meine Handlungsweise: Widerspruch gegen die Preisanpassung einlegen. Vorsorglich darauf hinweisen, dass Abbuchungen über den bisherigen monatliche Zahlungsbetrag kostenpflichtig zurückgewiesen werden. Zudem den laufenden Vertrag fristgerecht kündigen.


    Hallo rockadub,


    Kündigung nach Ablauf von 12 Monaten?


    Gruß wksiebert

  • Ja. Hatte damals vergessen zu kündigen. Ist jetzt Glück im Unglück für mich ;)

  • Hallo rockadub,


    dann läuft ja hier alles vertragskonform. Und noch ein Tip, wenn die BEV Energie Probleme bei der Abrechnung macht; die Abrechnung innert 6 Wochen nicht erstellt oder dabei ein zu erwartendes Guthaben z.B aus einen vereinbarten Neukundenbonus nicht berücksichtigt. Bei Lastschriften gibt es eine Widerspruchsfrist von 8 Wochen ab Belastungsdatum!


    Gruß wksiebert

  • Ergänzung 04.01.2019


    Zur BEV Energie aus meiner Sicht noch folgende ergänzende Anmerkungen.
    Aktiv begleitet ich einige meiner Kunden beim jährlichen Gas- und Stromwechsel. Entsprechend habe ich derzeit vermehrt zu tun, da einige Abschlüsse auch mit der BEV Energie erfolgten.

    Neben dem Widerspruch zur „Information zur Preisanpassung“ wird der jeweilige Vertrag fristgerecht gekündigt, um den Neukundenbonus nicht zu verlieren.

    Dabei ist die BEV Energie überhaupt nicht einzuschätzen. Kunden sind bei unveränderten vertraglichen Ausgangsbedingungen in sehr unterschiedlicher Weise von deren Handlungen betroffen.

    • Eine "Information zur Preisanpassung" erhält der Kunde nur bei Gas. Bei Strom läuft alles wie vereinbart.
    • Die vertragswidrig gewünschten Anpassungen liegen bei Arbeit- / Grundpreis zwischen rd. 15 % und ungeheuren 582 %.
    • Anpassungen bei den monatlichen Zahlungen betragen zwischen 11 % und rd. 58 %Auch unter „Information zur Preisanpassung“ soll in einem Fall eine monatliche Zahlung von 111 EUR auf 424 EUR angepasst werden (plus imposanten rd. 282 %). Arbeit- / Grundpreis hier: plus rd. 14 % / 375 %.
    • Die BEV Energie nutzt eine vereinbarte Lastschriftvereinbarung (123 EUR) monatelang nicht, erstellt dann eine Zwischenrechnung (datiert vom 08.11.2018, Eingang 27.12.2018) auf Basis einer höheren monatlichen Zahlung (137 EUR), zieht dann an einem Tag (ebenfalls am 08.11.2018) alle fehlende Monatszahlungen (Mai bis November, 123 EUR und nicht 137 EUR) auf einmal ein. Folgend (ab Dezember) werden dann monatlich 137 EUR belastet.

    All dies spricht für ein mangelhaftes Rechnungswesen, eine desolate Buchführung und wohl auch eine schlechte Finanzplanung.

    Hinzu kommen die Informationen, dass Kunden der BEV Energie Probleme wegen fehlender Abschlussrechnung und der Rückerstattung zuviel geleisteter Abschlagszahlungen haben.

    Zusammengenommen scheint mir es um die BEV Energie nicht gut zu stehen!?

    Schadensbegrenzend sehe ich bis zum Vertragende folgende Vorgehensweise als zielführend an:

    • Lastschriften über den vereinbarten monatlichen Zahlungsbetrag hinaus werden konsequent zurückgebucht.
    • Wenn die Abschlussrechnung nach 6 Wochen nicht vorliegt oder sie fehlerhaft ist (nicht alle monatlichen Zahlungen berücksichtigt, Neukundenbonus nicht berücksichtigt) Rückbuchung des monatlichen Zahlungsbetrags soweit möglich. Grundsätzlich beträgt dabei die Frist 8 Wochen. Inwieweit die Frist 13 Wochen betragen kann, weil zwar eine Lastschriftvereinbarung getroffen wurde, diese aber durch den Einzug einer höheren Monatszahlung unerlaubt genutzt wurde, ist m.E. nicht eindeutig.
  • Enervatis / BEV
    Habe Ende 2015 - Vertragsbeginn 18.12.2015 - einen Stromvertrag mit Enervatis abgeschlossen Im April 2017 wurde mein Abschlag ohne Ankündigung von 53€ auf 82 € erhöht. Auf Nachfrage teilte man mir mit, daß es die Tochtergesellschaft Enervatis nicht mehr gibt und ich nun Kunde von BEV sei. - Guthaben von 2016 wurde trotz schriftlicher Ankündigung weder erstattet noch verrechnet ! - Nach vielen Ungereimtheiten, telefonaten und Ärgernissen habe ich Fristgerecht am 15.09.2017 zum 18.12.2017 gekündigt. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben Kündigungsbestätigung zum 31.03.2018 (weil der Übertrag von Enervatis zu BEV am 31.03. erfolgte.) Zu diesem Datum wurde dann ein größerer Endabrechnungsbetrag abgebucht. Eine Endabrechnung erhielt ich nach mehreren Aufforderungen erst nach über 3 Monaten (Ich hatte inzwischen meine Bank beauftragt, das Geld zurückzuholen.) Nach erhaltener Endabrechnung und Abbuchung von meinem Konto (obwohl ich die Abbuchungsermäßigung zurückgezogen hatte !!) erhielt ich dann nochmals eine Endabrechnung mit nicht identischem Endbetrag incl. der 1. Mahnung. Dazu gabs dann noch eine Endabrechnung von Enervatis!! mit einem nochmals anderen Endbetrag. Habe mir für Enervatis/BEV inzwischen einen eigenen Ordner angelegt.

  • Schlichtungsstelle Energie


    Leider geht es bei der Schlichtungsstelle Energie sehr zäh voran. Ich habe am 10.12.2018 den Schlichtungsantrag gestellt. Eigentlich sollte nach etwa 1 Woche der Bescheid kommen, ob die Schlichtung eröffnet werden kann, da die Voraussetzungen erfüllt sind - oder eben nicht. Jetzt sind 4 Wochen rum (gut, es war Weihnachten und wir haben aktuell die zweite von 2 typischen Urlaubswochen) - und ich habe noch nichts gehört. Dabei ist das in meinem Fall sehr einfach: keine Abschlussrechnung erstellt, schriftliche Reklamation (die ich hochgeladen habe), mehr als 4 Wochen seit schriftlicher Reklamation verstrichen.


    Das eigentliche Schlichtungsverfahren dürfte sich also wohl bis Ostern hinziehen.


    Ich hoffe ja nur, dass die BEV nicht inzwischen in Insolvenz geht ...

  • BEV Preisanpassung , Berechnung der Abschläge



    Auch ich habe eine elefantöse Preisanpassung zum 01.02.2019 erhalten. Meinen Vertrag hatte ich zuvor


    (wirksam und bestätigt) zum 28.02.2019 gekündigt. Der Preiserhöhung habe ich per e-mail wg. mangelnder Transparenz und wg der bestehenden 12-monatigen Preisbindung widersprochen.
    Mit Post im neuen Jahr nahm die BEV von ihren Absichten Abstand und bestätigte die "alten" Preise.



    Ich hatte mit Einschreiben vom 31.12.2018 zusätzlich die bestehende Einzugsermächtigung mit Sofortwirkung gekündigt :
    Die von der BEV berechneten und eingezogenen 11 Abschläge reichen nämlich zum Ausgleich des einvernehmlich geschätzten Jahresverbrauchs + Grundpreis (für 12 Monate) aus. Interessant, nicht wahr? Eine Antwort steht noch aus.


    Wg. Wenigerverbrauch rechne ich mit einem Erstattungsanspruch. Ich beobachte mal und werde berichten

  • Ich habe 7 Abrechnungen bekommen - alle fehlerhaft, sogar welche zu meinen Gunsten. Diese wurden jedoch nicht ausgezahlt. Nach einschalten der Schlichtungsstelle Energie wurde erst nach der 2. Abrechnung (die 5.) nach über 6 Monaten richtig abgerechnet. Neben der erheblichen Schreibarbeit und dabei immer wieder neuen Ärger, sehe ich die Schlichtungsstelle als "Zahnlosen Tiger", da wohl nach erheblichen Aufwand von mir endlich bezahlt wird, das ganze System aber von BEV auf Betrug aufbaut ist. Dies habe ich auch dem BEV Geschäftsführer mitgeteilt. Man versucht durch die geringen Beträge, um 100,00 Euro, die falsch abgerechnet werden, den Stromkunden zur Aufgabe zu zwingen. Durch einschalten der Schlichtungsstelle wird wohl die richtige Abrechnung erstellt, jedoch ohne Konzequenzen für BEV für den Betrugsversuch.
    Ich möchte Stromwechsler vor BEV warnen, nur wie?

  • Hallo bin schon wieder mit immergrün-energie aneinander geraten. Vertrag endete am 30.9.18 keine Endabrechnung,nach mehreren Schreiben und Drohung mit Anwalt, Anfang Dezember Endabrechnung mit einer Forderung von 260,00 Euro,keinerlei Aufstellung wie der Betrag zusammen kommt.Wichtig Forderung ist vom 10.2017.Anwalt eingeschaltet.Am 4.1.19 wurde ich zweimal von immergrün-energie angerufen warum ich einen Anwalt beauftragt habe,habe der Dame höflich erklärt das die Forderung nicht gerechtfertigt ist.Keine Einsicht nach meinen Anschlägen und der Leistung von immergrün-energie habe ich sogar 185,00 EUR zuviel gezahlt. Ich kann hier nur wiederholen Finger weg von dieser Firma.

  • Update zum 21.12.2018:


    Ich hatte trotz einem Vertrag mit eingeschränkter 12-monatiger Preisgarantie eine deutliche Erhöhung erhalten.
    Es ist ein bereits gekündigter 12 Monats-Neukundenvertrag, der bis Mai 2019 läuft.


    Ich habe darauf hin einen Brief geschrieben mit dem Vertrag und den AGBs in Kopie und habe der Erhöhung offiziell und auch einer Erhöhung der Einzügewiedersprochen.


    Anfang Januar! kam bereits ein Schreiben in dem die Erhöhung wieder "kassiert" wurde.


    Interessant ist, dass die BEV eigentlich zum 1.1.2019 die Preise aufgrund von geringeren Netzumlagen reduzieren müsste. Das ist gesetzlich für alle (mindestens mit eingeschränkter Preisgarantie) vorgeschrieben!


    Da dies bei mir aber insgesamt nur 0,7€ auf die 6 Monate ausmacht habe ich darauf verzichtet dies anzusprechen. Ich habe jedoch den Zählerstand festgehalten, um ggf. hinterher die Reduzierung einfordern zu können.


    Bei mir also alles klar.


    Mein Vater hat auch Ende Dezember als nunmher 2 Jahreskunde ebenfalls eine drastische Erhöhung bekommen und nun den Vertrag "sondergekündigt".


    Wichtig ist - wenn Erhöhungen anstehen muss natürlich auch immer eine Aufforderung zur Zählerstandsermittlung kommen; sonst kann nicht verbrauchsgerecht abgerechnet werden. Bleibt das aus, würde ich mal von einem Versuch des Unternehmens die Kunden ins Bockshorn zu jagen ausgehen.


    LG TheDarkSideOf Money

  • Hallo, ich möchte was zu dem Beitrag anmerken, der Lastschrift im Fall einer falschen Abrechnung innerhalb der 8-Wochen-Frist zu widersprechen. Das kann so nicht funktionieren! Man bezahlt 11 Monate Abschläge und die BEV hat 6 Wochen Zeit für die Abrechnung nach Vertragsende. Bei mir sieht das so aus:
    - letzte Abschlagszahlung wurde nach 11 Monaten am 1.1.19 abgebucht
    - mein Vertrag läuft bis 28.2 -> Abrechnung muss bis Mitte April erfolgen
    Mitte April kann ich keine Lastschrift vom 1.1. widerrufen! Das ist also leider keine Option :(

  • Hallo zusammen,


    gleiches Schreiben im Dezember bekommen (nach noch nicht einmal vier Monaten Bezug dort), nach Luft geschnappt und gleich angefangen, eine Alternative zu suchen. Allerdings habe ich keinen Vertrag mit Boni oder Rabatten im 1. Jahr, demzufolge ist es egal, ob ich sonderkündige (was ich auch getan habe).
    Ansonsten, wenn der bestehende Vertrag über eine bestimmte Zeit zu bestimmten Konditionen abgeschlossen ist und die Erhöhungen nicht etwaigen gesetzlichen Erhöhungen entrspechen, würde ich auf die Hinterhufe gehen. Pacta sunt servanda. Dafür sind sie da.


    Ich warte nach dieser Aktion der BEV eigentlich auch schon auf die Erhöhung der Gaspreise (war eigentlich froh, beide Verträge unter einem Dach zu haben...)


    Ach ja, und ich habe gerade dieser Tage nach vier Monaten die Rückzahung vovn Prokon bekommen - aber auch erst nach einem empörten Anruf. Anscheinend ist es wirklich so, daß viele Unternehmen überfordert sind oder für die Anforderungen (mittlerweile wechseln doch mehr Bezieher öfter den Versorger) personalmäßig nicht gedeckt sind.