Probleme mit BEV wegen fehlender Abschlussrechnung und Rückerstattung wegen zuviel geleisteter Abschlagszahlungen

  • BEV hat mir einen Brief geschrieben. Darin gibt sie zu, dass sie nicht berechtigt ist, vor Ablauf der Preisgarantie eine Preiserhöhung vorzunehmen.
    Im 1. Schreiben klang das noch anders.
    BEV will nun in dem Schreiben mich als Kunden dazu bringen, freiwillig einer Preiserhöhung zuzustimmen. Selbst wenn ich das nicht will, soll ich der BEV einen zinslosen Kredit gewähren. Sie will nämlich die monatlichen Zahlungen erhöhen, und erst mit der Jahresrechnung verrechnen.
    Meinen Widerspruch vom 23.12.2018 erwähnt BEV mit keinen Wort. Den hatte ich per Einschreiben geschickt.
    Gruß


    Altsachse

  • Hallo Altsachse,
    ich habe eben genau diesen, zweiseitigen und klein gedruckten Brief gelesen. Drei mal, um ehrlich zu sein. Darin widerspricht sich die BEV mehr als einmal. Und genau so ist es, die Kündigung wird mit keinem Wort erwähnt.


    Neenee, das war nicht so gemeint. Wir wollen gar nicht ab dem 1.2. erhöhen (was sie aber im Schreiben vom Dezember explizit angedroht haben), sondern erst zum 3.8. - weil ja eine eingeschränkte Preisgarantie besteht (der sie im 1. Absatz schon widersprochen haben). Dennoch möchten sie ab dem 1.2. die erhöhten Abschläge einziehen, die man ja dann - falls man wirklich dann im August kündigen möchte - wieder zurück bekommt.


    Ich frag mich jetzt grad, ob die kurz vor dem Konkurs sind oder zu viel getrunken haben oder die Leut für blöd halten....


    Ich kann das Schreiben morgen gerne einscannen und hier einstellen zum allseitigen Vergnüge.

  • Unglaublich..
    Wie verzweifelt und unorganisiert kann ein Unternehmen sein dass so ein Schreiben verschickt?
    Da klingelt scheinbar wirklich leise das Insolvenz-Glöckchen. Sie versuchen verzweifelt Geldeingänge zu erzeugen.
    Texlahoma lad das Schreiben ruhig mal hoch.

  • Nachtrag zu den Irrungen und Wirrungen mit der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV)


    Überlegungen zur Begrenzung eines Schadens durch die vertragswidrigen Handlungen der BEV
    (Lastschrift höher als ausgemacht, zugesicherte Zahlungs- und Bearbeitungsfristen werden nicht eingehalten …)


    Lastschriften über den vereinbarten monatlichen Zahlungsbetrag hinaus werden konsequent zurückgebucht.


    Eine Rückbuchung erfolgt auch dann, wenn der Sofortbonus nicht nach den vertraglich vereinbarten 60 Tagen auf dem Konto ist. Eine über den Sofortbonus hinausgehende Differenz zu Gunsten der BEV ist selbstverständlich per Überweisung auszugleichen.


    Wenn die Abschlussrechnung nach 6 Wochen nicht vorliegt oder sie fehlerhaft ist (nicht alle monatlichen Zahlungen berücksichtigt oder man den Neukundenbonus unberücksichtigt lässt) Rückbuchung des monatlichen Zahlungsbetrags soweit zurück wie möglich. Grundsätzlich beträgt dabei die Frist 8 Wochen. Inwieweit die Frist 13 Wochen betragen kann, weil zwar eine Lastschriftvereinbarung getroffen wurde, die BEV aber ja ihre vertraglichen Pflichten nicht einhält, ist m.E. nicht eindeutig.



    Bleibt noch die Überlegung, ob mittlerweile das Tun der BEV Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft mbH nicht eine Schadensersatzforderung des Kunden wegen vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung rechtfertigen würde?

  • BEV hat mir gestern eine Kündigungsbestätigung geschickt, obwohl ich nicht gekündigt habe.
    Ich habe nun den Beweis für die Kündigung verlangt. Außerdem habe ich die BEV gefragt, ob sie meinen Widerspruch auf das Schreiben vom 15.12.2018 erhalten hat.
    Gruß


    Altsachse

  • Hallo Altsachse,


    die Variante ist neu!!! Die BEV ist immer wieder für eine Überraschung gut.


    Allerdings scheint auch hier ein Widerspruch notwendig, wenn dadurch die Belieferung unter 12 Monaten bleibt und damit der Neukundenbonus entfällt. Siehe auch meine Anmerkungen vom 21.01.2019.


    Gruß WKS

  • Hallo @wksiebert,
    heute kam von meinen Grundversorger ein Schreiben, dass sie mich ab 1.2.2019 beliefern werden.
    Grund ist sicherlich die BEV. Dort habe ich keine Zustimmung zur Preiserhöhung erteilt.
    Ich habe keinen Tarif mit Bonus, da ist es mir relativ egal. Ich hatte mir noch im Dezember einen neuen Anbieter gesucht, und BEV als derzeitigen Vertragspartner genannt. BEV hat nun sicherlich den neuen Lieferanten den Wechselthermin nicht mitgeteilt, und hat mich sofort beim Grundversorger gemeldet.
    In der neuen Zeitschrift Finanztest ist ein Artikel über die Beschwerden zur BEV abgedruckt.
    Gruß


    Altsachse

  • Bin auch Jahreswechsler und auf BEV gekommen; habe von Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht am 21.12.18, bis letzte Woche keine Kündigungsbestätigung bekommen. Bei der Hotline kommt man nur durch wenn man die Zahl für "will Neukunde werden" eintippt ;-), man sagte mir, dass die Kündigung bearbeitet würde und vertröstete mich immer wieder; nach dem WELT Artikel bin ich in die Offensive gegangen und habe nun zwei Kündigungsbestätigungen bekommen: für den 01.02. und den 10.02.. Bin mal gespannt, wie es weitergeht; mein Neuversorger hat mir nur für den 11.02. eine Lieferbestätigung zugesendet....

  • Hallo,
    Reihe mich in die ...
    Seit letztem Jahr warten wir auf eine korrekte Abrechnung 2017... Der Bonus wurde u. a. nicht berücksichtigt. Trotz Reklamation per Mail und Hotline warten wir, vorsichtshalber SEPA gekündigt. Als nun die Preiserhöhung angekündigt wurde, haben wir das Sonderkündigungsrecht schriftlich wahrgenommen, auch die Kündigungsbestätigung erhalten, die wir diese Woche an Montana geschickt. Montana Hotline war über die BEV Schnelligkeit. Letztes Jahr hatten wir dort einen Vertrag abgeschlossen.
    Nun flattern BEV Mahnungen und Haus, was neu ist. Auf die Abrechnung und die Abschlagsrechnungkalkulation warten wir.
    Werde wohl nach dem erfolgreichen Wechsel die eigene Abrechnung an BEV schicken, Restbetrag überweisen. Gute Idee?

  • Aufpassen!!!!!!!!


    BEV Verbrauchsabrechnung Gas 04.01.2019 für 2018


    keinen aktuellen Verbrauch, sondern höhere Schätzung angegeben
    Für 12 gezahlte Monatsraten in 2018,
    in Rechnung nur 11 Monatsraten für 31.12.2017 bis 30.12.2018 angegeben,


    Dadurch Nachzahlung und knapp 50% höhere Vorauszahlung konstruiert.


    Falsche Rechnung, eine Monatsrate fehlt
    Habe Guthaben, statt behaupteter Nachzahlung
    Soll höhere Vorauszahlung leisten


    Wie nennt man das?
    Soll vor einer Insolvenz Geld bebunkert werden, das dann für die Kunden verloren ist?

  • Hallo,
    Bin seit 1.11. Gas-Abonnement von BEV via Verivox. Eigentlich wurde ein Abschlag von 92 € vereinbart, aber bereits ab dem 2. Monat wurden ohne Rücksprache 116 € abgebucht. Eine Beschwerde über das Kundenportal blieb unbeantwortet und Anfang Januar waren es wieder 116 €. Anrufe im "Kundencenter" laufen in eine Schleife bzw. Ansagen, dass man es besser ein anderes Mal versuchen solle....
    Dann kam der Artikel hier im Finanztip und ich habe mal kontrolliert ob der fällige Neukundenbonus bereits gutgeschrieben worden ist. Leider Fehlanzeige. Also habe ich heute via Email / Post die Sepa-Lastschrift für diesen Laden als auch bei meiner Bank widerufen. Ich behalte mir auch vor, die nicht autorisierten Mehrzahlungen bzw. den fälligen Bonus bei den künftigen Rechnungen gegenzurechnen.
    Interessanterweise habe ich im Gegensatz zum Artikel keine Ankündigung einer Preiserhöhung erhalten.
    Aber wer weiss, was da im Hintergrund läuft...
    Ich werde mir jedenfalls so ewtas nicht gefallen lassen. Schliesslich leben wir in einem Rechssstaat.....

  • Obwohl fristgerecht gekündigt und bis 1.2.19 Lastschrift vereinbart, erhalte ich laufend eine Mahnung, heute sogar mit zweimal Mahngebühr.
    Außerdem erhielt ich Hinweis auf Preiserhöhung zum 1.2.19 obwohl gekündigt.
    In den letzten Tagen 8 x per E-Mail darauf hingewiesen, dass ich nicht weiter zahlen werde zusätzlich zur Lastschrift. Meine Bank weise ich an, nach dem1.2.19 keine Lastschrift mehr einzulösen.
    Drei telefonische Versuch waren zwecklos, die beiden ersten Versuche habe ich wegen Warteschlange von 10Minuten selbst abgebrochen, der letzte Anruf wurde wegen Überlastung der Mitarbeiter von BEV abgebrochen.
    Fazit die sind Klamm.

  • Hallo,
    in verschiedene Foren werden bereits hunderte der Machenschaften diskutiert und verbreitet. Mir ergeht es auch so, in Stichworten:
    Gas:
    Im November wird seitens der BEV behauptet, mein Gasverbrauch sei fast doppelt so hoch nach Angaben meines Netzbetreibers. Rückfrage ergab, dass keine Daten zur BEV übermittelt wurden und auch keine Anfrage erfolgte.
    Den angeblichen Mehrverbrauch habe ich nicht bezahlt, das Mandat zur SEPA Abbuchung widerrufen, den alten Abschlag weiter überwiesen. Kündigung des Vertrages zum Ende der Laufzeit (28.2.2019).
    Dann im Dezember hat die BEV eine massive Preiserhöhung angekündigt.
    Ich habe der Erhöhung widersprochen, auf den Vertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten incl. Preisbindung verwiesen. Danach kam ein Schreiben mit einer "freiwilligen" Erhöhung der Preise. Ebenfalls Widerspruch eingelegt.
    Jetzt wird mir zum 31.1.2019 gekündigt (damit würde der Bonus entfallen)
    Widerspruch gegen die vorzeitige Kündigung eingelegt. Ankündigung den 12. Abschlag nicht mehr zu zahlen (mit 11 Abschlägen ist der prognostizierte (und auch wohl tatsächliche) Verbrauch bezahlt.
    Strom:
    Weitestgehend identisch, allerding wurde mir nicht unterstellt, doppelt so viel Strom zu verbrauchen.
    Nach Schlussrechnung würden mir noch mindestens 430,-€ Bonus zustehen. Des Weiteren gehe ich davon aus, weniger als geschätzt verbraucht zu haben. Zugleich bin ich mir ziemlich sicher, von dem Geld nichts zu sehen. Entweder habe ich einen juristischen Fallstrick übersehen oder, was wahrscheinlicher, die BEV meldet vorher Insolvenz an um dann mit anderen Namen weiter zu machen.
    Ich habe jetzt schon viele Stunden zugebracht, um mich den Mutwilligkeiten der BEV zu widersetzen. Wo uns doch als Bürger geraten wird, tunlichst den Strom- und Gaspreis zu vergleichen. Was ich dadurch in den Vorjahren gespart habe, investiere ich jetzt in die BEV. Erst recht, wenn ich meine Arbeitskraft mit einrechne.
    Ich wechsle jetzt wieder zum hiesigen Anbieter und werde zukünftig keine Preise mehr vergleichen.

  • Guten Abend,
    jetzt wird es wirklich spannend.... Die Ereignisse haben sich jetzt überschlagen (und ich hatte vergessen, diesen sagenhaften Brief noch hochzuladen).


    http://www.spiegel.de/wirtscha…-insolvenz-a-1250814.html


    Strom ist gekündigt und ab dem 1.2. gibt es einen neuen Versorger - aber die Gasabschläge werde ich genau prüfen und evtl. den letzten zurückrufen.


    Die Frage ist, was machen jetzt die ganzen Leute, die noch dort Kunde sind? Strom und Gas laufen weiter, aber was ist mit den ganzen Rückzahlungen und Prämien, die noch anstehen. Alles verloren?

  • Habe mal die letzten zwei Buchungen zurückgeholt und nun warten wir mal ab, was der Verein noch alles vor hat. Der Insolvenzverwalter ist sicher nicht zu beneiden, andererseits ist dass Geld sicher, während wir womöglich auf unseren Beträgen sitzen bleiben. Rechne ich den gezahlten Bonus , dann ist es vielleicht eine Summe um die 100 Euro.