Probleme mit BEV wegen fehlender Abschlussrechnung und Rückerstattung wegen zuviel geleisteter Abschlagszahlungen

  • Schönen Guten Tag, liebe Finanztip Community,


    ich war Stromkunde bei der BEV und habe meinen Vertrag zum 28.10.2018 gekündigt.
    Trotz mehrfachen Anrufen und Fristsetzung per Mail, habe ich bis heute keine Abschlussrechnung erhalten und die Differenz zu zuviel geleisteten Abschlagszahlungen wurden nicht zurückerstattetet.


    Ich wollte über die Schlichtungsstelle Energie meinen Vorgang einreichen, habe aber leider beim Bearbeiten des Formulars diese Meldung erhalten:


    Bitte beachten Sie, dass seit Ihrer ersten Beschwerde die gesetzlich vorgeschriebene vierwöchige Reaktionsfrist des Unternehmens noch nicht verstrichen ist. Warten Sie bitte diese vier Wochen ab und stellen Sie den Schlichtungsantrag erneut, wenn das Unternehmen sich nach Ablauf der Frist noch immer nicht gemeldet haben sollte oder Sie eine ablehnende Antwort erhalten haben.


    Gibt es noch eine andere Möglichkeit kurzfristig Abschlussrechnung und zuviel geleistete Abschlagszahlungen der BEV zu erhalten?
    Laut meinen Berechnungen handelt es sich hier um weit 200 EUR die zurückerstattet werden müssen.


    Über Rückmeldung würde mich sehr freuen.
    Besten Dank für EureUnterstützung.

    • Heute kam von BEV, Tarif Energie Strom Pur 12, folgende Ankündigung für 2019:

    Strompreis erhöht sich von 22,06 auf 25,07ct/kWh
    Grundpreis steigt von 5,55 auf 30,96 EUR/Monat - nicht verlesen!!


    Jetzt geht's gleich in die Datenbanken...

  • Bei mir kam gestern von BEV auch die Ankündigung einer Preiserhöhung. Arbeitspreis von 25,97 Cent auf 29,47 Cent. Monatsgebühr soll von 2,33 € auf 15,20€ steigen. Für mich eine Steigerung um fast 30%.


    Höchst unseriös.
    Die reguläre Kündigungsfrist ist gerade abgelaufen. Deswegen kann ich jetzt auch nicht mehr einfach durch den neuen Anbieter kündigen lassen. Ich schätze das gehört zum System dazu.


    Nachdem mir genau das gleiche jetzt bei drei verschiedenen Anbietern (Fuxx, Maingau Energie, BEV) nach jeweils einem Jahr passiert ist, geh ich wieder zu meinen Stadtwerken. Viel teurer sind die nicht mehr.


    mrmoon: Ich befürchte da hilft nur warten. Oder nochmal am Telefon Druck machen.

  • ...da ich den Wisch der BEV erst gestern im Briefkasten hatte, habe ich ein Kündigungsrecht, das ich sofort wahrgenommen habe; es geht zu Maingau.

    Den hatte ich soeben auch im Briefkasten und bin fast vom Stuhl gekippt.
    von 25,40 cent auf 29,98 cent und der Grundpreis von 26,06 € auf 52,56 €....


    Ich werde jetzt auch gleich das Kündigungsschreiben fertig machen!

  • kann man auch gleich das Portal hier nutzen: https://stromvergleich.finanztip.de/
    Dort wird von der Ergebnisliste nach Verifox und Check24 verlinkt und wenn man seine Daten ausgefüllt hat, läuft alles weitere automatisch (ohne Kündigungsschreiben, das macht der neue Anbieter mit dem alten aus)

    Klappt das mit dem Support des neuen Anbieters auch bei diesem Sonderkündigungsrecht?

  • das habe ich von Verivox erhalten:


    Das sind die nächsten Schritte:
    - Nach Prüfung Ihrer Antragsunterlagen durch Verivox werden diese umgehend an Ihren gewählten Stromlieferanten weitergeleitet.
    - Ihr neuer Stromlieferant wird Ihnen innerhalb der nächsten Tage eine Auftragsbestätigung senden.
    - Im Anschluss kündigt Ihr neuer Stromlieferant Ihren bestehenden Vertrag bei Ihrem derzeitigen Lieferanten
    Sie können sicher sein, dass Ihr Anbieterwechsel zügig und zuverlässig über die Bühne geht. Eine eventuelle Zwischenversorgung ist durch Ihren lokalen Anbieter zu jeder Zeit rechtlich sichergestellt.

  • Ich bin gerade bei Verivox. Dort habe ich in der Maske Folgenden Hinweistexte gesehen ->


    Mit dem Auftrag zum Wechsel beauftragen Sie automatisch den neuen Anbieter mit der Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger.
    Selbst kündigen sollten Sie nur, wenn:

    • aufgrund von Kündigungsfristen weniger als vier Wochen Zeit für die Kündigung bleiben,
    • Sie ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung wahrnehmen möchten oder
    • Sie aufgrund eines Umzugs den Stromanbieter wechseln möchten.


    Ich kündige da vorsichtshalber selber

  • ...da heute auch die Grundpreiserhöhung für Gas reinflatterte, das gleiche Spiel - Antrag bei verivox mit neuem Anbieter maingau und - nachdem ich hier von Problemen mit der Kündigung lese - gleich noch als schriftliche Kündigung an BEV hinterher. Scheint deren Masche zu sein, dass kurz vor Xmas zu machen, da hat man(n) ja nichts anderes vor...

  • Mein neuer Anbieter (mainova) hatte mir heute den Vertrag erst zum 1.1.2020 bestätigt. Ich hab dann dort angerufen und nachgefragt, sie sagten mir BEV hätte dies als frühesten Kündigungstermin mitgeteilt.
    Sonderkündigung wegen Preiserhöhung (zum 1.2.2019) muss ich wohl explizit selbst beim alten Anbieter machen.


    Ich vermute dass BEV dies bewusst so terminiert, also die Preiserhöhung einen Monat nach Ende der Vertragslaufzeit ansetzt, weil die Kunden dann nicht so einfach wechseln können. Ein Teil der Kunden wird vielleicht gar nicht drauf achten welchen Wechseltermin ihnen der neue Anbieter bestätigt und dann zahlt man 11 Monate Wucherpreise.

  • Hallo Mrmoon,


    vieles kommt mir sehr bekannt vor: ich hatte auch einen Strom-Vertrag bei BEV (allerdings schon zum 31.7.2018 gekündigt), auch zu hohe Abschlagszahlungen geleistet, auch keine Abschlussrechnung bekommen, auch gut 200 € ausstehend.
    Ich habe zweimal mit dem Kundenservice der BEV telefoniert (Anfang Oktober und Anfang November). Das erste Mal entschuldigte sich die Mitarbeiterin höflich für die Verzögerung und versprach umgehende Rechnungs-Erstellung. Nichts tat sich. Das zweite Mal hatte ich einen ziemlich dreisten Mitarbeiter am Telefon, der mir mit immer neuen und abenteuerlichen Ausreden kam. Zum Schluss behauptete er (völlig wahrheitswidrig und einfach nur noch dreist), ohne einen schriftlichen Antrag meinerseits könne keine Abschluss-Rechnung erstellt werden.


    Ich habe daraufhin einen höflichen aber bestimmten Brief an seinen Chef/Chefin ("Leitung Kundenservice") geschrieben, indem ich auf das Gespräch Bezug nahm, das aufgezeichnet wurde, und den Chef/Chefin aufforderte, unverzüglich mir eine Abschluss-Rechnung zu erstellen. Nachdem sich wieder 4 Wochen lang nichts tat, habe ich vor etwa 2 Wochen die Schlichtungsstelle eingeschaltet und warte jetzt auf eine Reaktion von dieser.


    Ich habe den Eindruck, einigen Firmen steht das Wasser inzwischen bis zum Hals. Sie haben zu günstig angeboten (um Neukunden zu gewinnen), es sind zu viele Kunden nach 1 Jahr wieder abgesprungen - und jetzt begeben sie sich in ihrer finanziellen Not in rechtliche Grauzonen, um eine Insolvenz zu vermeiden.


    Ähnliche, nicht ganz so drastische Erfahrungen habe ich mit "Grüner Funke" und EVD gemacht. Gibt es überhaupt außer den Stadtwerken und den ganz Großen wie Vattenfall noch seriöse Strom- oder Gas-Anbieter ???


    Michael

  • Liebe Community,


    heute kam meine Erhöhung wegen blablabla... (vollkommen unsubstantiierter Blödsinn)


    Die Erhöhung soll zum 1.2.2019 erfolgen und den Grundpreis von 15,57€/m auf 33,48€/m, also auf 215% und den Arbeitspreis von 25,59C/kWh auf 31,16C/kWh , also auf 117% anheben.


    Gesetzliche Vorgaben wie EEG Umlage oder ähnliches liegen nicht vor. Eine Begründung weshalb der Grundpreis erhöht wird ist nicht gegeben.


    Ich habe einen Vertrag, der bis Mitte Mai 2019 läuft und eine eingeschränkte Preisgarantie für 12 Monate enthält. Es dürfen also die qua Gesetz oder Umlage vorgegebenen Erhöhungen durchgereicht werden - aber nichts anderes.


    Im ersten Impuls habe ich an Sonder-Kündigung gedacht, aber ich werde nun besser ganz einfach widersprechen mit Verweis auf Vertrag und AGBs.


    Ich halte dieses Vorgehen, nach meinem ersten inneren Impuls, für eine recht perfide Art Kunden erstens zu übervorteilen wenn sie ohnmächtig zahlen oder zu einer Kündigung zu überrumpeln.


    Wieso überrumpeln?


    Ich habe einen 12 Monatsvertrag der Rabatte für das erste Jahr bietet. Wenn der Vertrag nicht 12 Monate durchgehalten wird verfallen diese! Wenn ich nun also in Entrüstung gekündigt hätte, wären diese Rabatte verfallen!


    Seid also wachsam und lasst euch nicht ins Bockhorn jagen.


    LG


    TheDarkSideOfMoney

  • Hallo, kann vielleicht jemand auf diese Frage antworten:
    Gibt es noch eine andere Möglichkeit kurzfristig Abschlussrechnung und zuviel geleistete Abschlagszahlungen der BEV zu erhalten?
    Ich habe nämlich das gleiche Problem und weiß nicht wie ich mein Geld zurück bekomme.

  • Beachten: BEV hat lt. AGB sechs Wochen Zeit die Rechung zu erstellen s. 7.1 https://www.bev-energie.com/agb-uebersicht/strom/


    Sofern nach diesem Zeitpunkt nichts passiert ist das Unternehmen schriftlich und nachweisbar zur Erstellung der Schlussrechnung und der Auszahlung des Guthabens auffordern.


    Wenn nach weiteren vier Wochen noch nichts passiert ist an die Schlichtungsstelle wenden s. https://www.schlichtungsstelle…chtung-stellen-zu-koennen


    s.a. https://www.verbraucherzentral…nbehaltene-guthaben-32540

  • ...gestern kam die Auftragsbestätigung der maingau mit Übernahme zum 19. Jan 2019 oder früher - man wird bei solchen Wechseln wohl immer ein paar Tage in Kauf nehmen müssen, wo der Strom weder vom Abgebenden noch vom Aufnehmenden teurer bezahlt werden muss - vor allem bei Kündigungsmöglichkeiten, die erste kurz vor Weihnachten eintrudeln - die BEV ist bei mir durch.

  • BEV Energie, horrende Preisanpassung bei bestehenden Verträgen, eine weihnachtliche "Beschenkung"


    BEV Energie hat Kunden mit Schreiben vom 15.12.2018 eine „Information zur Preisanpassung" geschickt. Eine weihnachtliche "Beschenkung", die unfreundlicher gar nicht sein kann. Darin werden bei bestehenden Verträgen Preisanpassungen ab 01.02.2019 bis zu über 500 Prozente gefordert.


    Entgegen der dort von der BEV Energie vertreten Meinung, bin ich der Auffassung, dass im ersten Jahr und einer vertraglich vereinbarten eingeschränkten Preisgarantie nur Preisanpassungen bei Veränderungen staatlich regulierter Entgelte, staatlich festgesetzter Abgaben und Umlagen sowie Steuern rechtens sind. So auch vollinhaltlich der Ausweis der Preisgarantie der vermittelten Agentur z.B Check24.


    Ziel der Aktion könnte sein, dass die BEV Energie Kunden zur Kündigung des laufenden Vertrages veranlassen will, um so den vereinbarten Neukundenbonus
    von bis zu 25 % zu sparen. Dieser setzt nämlich eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten voraus. Oder hat man sich einfach nur verkalkuliert. Für nicht gilt, was schon für die alten Römer galt, Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten.


    Meine Handlungsweise: Widerspruch gegen die Preisanpassung einlegen. Vorsorglich darauf hinweisen, dass Abbuchungen über den bisherigen monatliche Zahlungsbetrag kostenpflichtig zurückgewiesen werden. Zudem den laufenden Vertrag fristgerecht kündigen.