Als Rückkehrer aus dem Ausland wieder in der GKV aufgenommen werden - wie?

  • Hallo!


    Folgender Fall: ich studiere an der Fernuni Hagen und bin aufgrund des Studiums aus dem Ausland nach Deutschland zurückgekehrt. Ich übe einen befristeten 450,- Job aus, den ich kurzfristig gefunden habe, und habe keine Krankenversicherung. Meine letzte bekannte Versicherung die AOK besteht auf einem von der ausländischen Behörde ausgefülltem Formular E104, das ich herbeischaffen muss befor sie mich als freiwilliges Mitglied (Beitrag 180,-) aufnimmt. Würde ich hingegen mehr verdienen wäre eine sofortige Aufnahme kein Problem. Laut Auskunft der ausländischen Behörde wurde das Formular E104 vor Jahren mal abgeschafft. Der Nachfolger (S401) kann ausschließlich durch die deutsche Behörde angefordert werden. Wie kann ich mich während der 450,- Tätigkeit versichern?


    Danke im Voraus.

  • Hallo.


    Spontan sehe ich zwei Möglichkeiten über die Beschäftigung Versicherungsschutz zu begründen, aber ob die tatsächlich realistisch sind, müssen Sie sehen.


    1.
    Aus dem Minijob müsste eine versicherungspflichtige Beschäftigung werden, somit mehr als 450 Euro im Monat.


    2.
    Wenn es bei dem Minijob bleibt, müsste ein zweiter Minijob hinzukommen, sodass in der Zusammenrechnung die 450 Euro im Monat überschritten werden.

  • Klassische Fehlberatung der AOK - allerdings muss man ja auch die Fragen richtig beantworten.


    Wir beginnen mal bei Ausland - EU ist nicht Ausland, sondern EU. Kamen sie aus dem Ausland zurück, aus der EU, EWR, Schweiz?


    Wenn Ausland - welches Land, weil es auch SV-Abkommen gibt!


    Dann zum Studium - wurde denn die KVdS nicht geprüft oder erfüllen sie oder das Studium die Voraussetzungen nicht?


    AOK ist die letzte Krankenkasse und die Aufnahme kann auch über die nachrangige Pflichtversicherung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 erfolgen!


    Das Formular E104 gibt es noch!


    Ein Formular S401 gibt es dagegen nicht!


    Es gibt S1, S2, S3, DA1 und a1 - welches hätten die denn nun gerne?

  • @Referat Janders besten Dank, Sie haben mir sehr weitergeholfen!


    @Lange Oog, es handelt sich um Grossbritannien. Habe mit HMRC telefoniert. Das E104 hinter dem die KV her ist wurde eingestellt und kann nicht mehr beantragt werden. Entschuldigung, ich hatte einen Zahlendreher im S041. Das ist der Nachfolger des E104, kann aber im Gegensatz zum E104 nicht mehr von Privatpersonen sondern nur von den Behörden beantragt werden.


    Das A1 kommt für mich nicht in Frage da ich schon länger im Besitz einer EHIC Karte bin. Sie waren aber sehr zuvorkommend und stellen mir ein gleichwertiges Schreiben aus nur eben kein E104. Hoffentlich reicht das der KV.


    Bin ü30 im Zweitstudium, daher keine Chance auf KVdS. Es sei denn ich sehe das falsch.

  • NHS stell kein E104 mehr aus? Der Brexit ist doch erst am 29.03.2019?


    Noch einmal: die AOK muss Sie nehmen: über die nachrangige Pflichtversicherung, da KVdS raus ist, wenn Sie Über 30 sind und die Ausnahmen davon nicht greifen.


    Sagen Sie bitte "nachrangige Pflichtversicherung" wenn Sie beim nächsten Mal da sind!

  • NHS stell kein E104 mehr aus? Der Brexit ist doch erst am 29.03.2019?


    Nein die NHS ist leider wenig kooperativ. Aber das HMRC.


    Wie das mit dem Brexit zusammenhängt weiß ich nicht. Ich hätte aber vermutet, dass hier der schwarze Peter eher bei der Kontinent-EU liegt als bei den Briten. Da die Briten wohl öfter solche Anfragen von EU-Rückkehrern bekommen, die von ihren Krankenkassen instruiert wurden sich das Formular als Privatpersonen selbst zu beschaffen obwohl das Sache der Krankenkassen ist. Ich dachte genau dieser Ablauf wurde auf EU-Ebene neu eingeführt?


    Wie dem auch sei warte ich auf das Schreiben und werde dann die AOK mit der nachrangigen Pflichtversicherung konfrontieren. Vielen Dank!