Guten Tag zusammen,
die BEV Energie hat Kunden mit Schreiben vom 15.12.2018 eine „Information zur Preisanpassung“ geschickt. Eine weihnachtliche "Beschenkung", die unfreundlicher gar nicht sein kann. Darin werden bei bestehenden Verträgen Preisanpassungen ab 01.02.2019 bis zu über 500 Prozente gefordert.
Entgegen der dort von der BEV Energie vertreten Meinung, bin ich der Auffassung, dass im ersten Jahr und einer vertraglich vereinbarten eingeschränkten Preisgarantie nur Preisanpassungen bei Veränderungen staatlich regulierter Entgelte, staatlich festgesetzter Abgaben und Umlagen sowie Steuern rechtens sind. So auch vollinhaltlich der Ausweis der Preisgarantie der vermittelten Agentur z.B Check24.
Ziel der Aktion könnte sein, dass die BEV Energie Kunden zur Kündigung des laufenden Vertrages veranlassen will, um so den vereinbarten Neukundenbonus
von bis zu 25 % zu sparen. Dieser setzt nämlich eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten voraus. Oder hat man sich einfach nur verkalkuliert. Für nicht gilt, was schon für die alten Römer galt, Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten.
Meine Handlungsweise: Widerspruch gegen die Preisanpassung einlegen. Vorsorglich darauf hinweisen, dass Abbuchungen über den bisherigen monatliche Zahlungsbetrag kostenpflichtig zurückgewiesen werden. Zudem den laufenden Vertrag fristgerecht kündigen.
Mit besten Grüßen WKS