BEV Energie, horrende Preisanpassung bei bestehenden Verträgen, eine weihnachtliche "Beschenkung"

  • Guten Tag zusammen,


    die BEV Energie hat Kunden mit Schreiben vom 15.12.2018 eine „Information zur Preisanpassung“ geschickt. Eine weihnachtliche "Beschenkung", die unfreundlicher gar nicht sein kann. Darin werden bei bestehenden Verträgen Preisanpassungen ab 01.02.2019 bis zu über 500 Prozente gefordert.


    Entgegen der dort von der BEV Energie vertreten Meinung, bin ich der Auffassung, dass im ersten Jahr und einer vertraglich vereinbarten eingeschränkten Preisgarantie nur Preisanpassungen bei Veränderungen staatlich regulierter Entgelte, staatlich festgesetzter Abgaben und Umlagen sowie Steuern rechtens sind. So auch vollinhaltlich der Ausweis der Preisgarantie der vermittelten Agentur z.B Check24.


    Ziel der Aktion könnte sein, dass die BEV Energie Kunden zur Kündigung des laufenden Vertrages veranlassen will, um so den vereinbarten Neukundenbonus
    von bis zu 25 % zu sparen. Dieser setzt nämlich eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten voraus. Oder hat man sich einfach nur verkalkuliert. Für nicht gilt, was schon für die alten Römer galt, Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten.


    Meine Handlungsweise: Widerspruch gegen die Preisanpassung einlegen. Vorsorglich darauf hinweisen, dass Abbuchungen über den bisherigen monatliche Zahlungsbetrag kostenpflichtig zurückgewiesen werden. Zudem den laufenden Vertrag fristgerecht kündigen.


    Mit besten Grüßen WKS

  • Hallo WKS,
    Ja auch ich habe die Mitteilung der Preisanpassung bekommen und werde mein Sofortkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Dein vorgeschlagener Weg ist mir to risky und ich habe keine Lust auf das ganze hin und her.
    Vielleicht ist das ja die Absicht von BEV aber egal. Klar verliere ich auch den Bonus bei mir 15 % aber ich handle lieber nach dem Motto „weg mit Schaden“.
    Sollte das nicht die letzte Meldung von BEV sein und sie in größeren Schwierigkeiten kommen hat das auch den Vorteil, dass ich mir jetzt schon einen neuen Vertrag gesucht habe und nicht „im schlimmtsten Fall“ auf den Grundversorgungstarif meines ortlichen Versorgers falle.
    A.

  • Sehr geehrte Finanztip-Leser/innen,


    auch ich bin leider vor einem Jahr Kunde der BEV Strom geworden nach Preisvergleich und Vermittlung durch check24.de, als wir in unser Haus eingezogen sind. Mit Eingang einer unverschämten Preiserhöhung habe ich den Jahresvertrag zum 28.08.18 (nach 12-Monaten) gekündigt und bis heute weder eine Jahresabrechnung noch eine Endabrechnung erhalten. Die BEV schuldet mir bis heute mehrere hundert Euro aus überzahlten Abschlägen.
    Wie viele andere BEV Kunden habe ich mehrfach per Mail und telefonisch dort erst freundlich, dann nachdrücklich um die Abrechnung und Überweisung gebeten. Auf Mails mit Fristsetzungen reagiert man dort überhaupt nicht, Telefonate werden immer hinhaltend und mit vielen Zusagen und Verständnis, aber immer ohne Ergebnis beantwortet. Eine Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG blieb bisher auch unbeantwortet.


    Und ich lese aus den Berichten hier und in anderen Portalen, dass es vielen Kunden so ergeht. Noch nie habe ich von einer Rückzahlung des Guthabens gelesen!
    Ich werde jetzt die Schlichtungsstelle Energie e.V. einschalten, glaube aber nicht an deren erfolgreiches Einwirken. Selbst wenn ich mein Geld erhalte, geht das Hunderten anderen Kunden genauso. Das kann auch so nicht sein, denn solche Anbieter wie BEV Energie müssen vom Markt oder müssen sich an Recht und Gesetz halten, denn das Hinauszögern von Abrechnungen dient offenkundig dem Ziel der ungesetzlichen Bereicherung. Man stelle sich vor, wie viele Kunden ihreForderung aufgeben, um sich nicht weiter zu ärgern. Die BEV agiert somit nicht nur unlauter, sondern kriminell.


    Deshalb sollten schnellstmöglich:
    1. Vergleichportale wie verifox oder check24 BEV aus ihrem Portal ausschließen
    2. BEV Energie ggfls. mit anderen "schwarzen Schafen" auf eine Art Warnliste bei den Verbraucherportalen gesetzt werden und
    3. die betroffenen Verbraucher sich zusammen schließen, um gemeinsam zivilrechtlich und strafrechtlich gegen BEV vorzugehen.


    Meine Frage deshalb an Betroffene oder rechtskundige Leser zur Vorbereitung eines weiteren Vorgehens:


    - Hat schon jemand und nach welcher Zeit und mit welchem Aufwand sein vollständiges Guthaben von BEV Energie erstattet bekommen?
    - Wer hat schon einmal den zivilrechtlichen Wegen gegen BEV beschritten und mit welchem Ergebnis?
    - Wer ist bereit, sich einer Strafanzeige in gleichgelagertem Sachverhalt als Geschädigter anzuschließen? Der strafrechtliche Vorwurf gegen BEV bei fortgesetzem Ausbleiben der Zahlung ist Veruntreuung.


    Ich freue mich auf Ihre sachlichen Rückmeldungen.


    Mit freundlichen Grüßen
    F.Hellmuth

  • Unter Datum 21.12.2018 (Eingang 27.12.2018) hat die BEV Energie in zwei Fällen auf den Widerspruch zur „Preisanpassung“ für Gas und Strom reagiert. Bezogen auf die „Anfrage zur Preisanpassung“ hat sie den jeweils bisher bestehenden Tarif und die Höhe der monatlichen Zahlungen bestätigt. Eine Erklärung dafür respektive eine Entschuldigung gab es nicht!