Hallo, vielen Dank für den umfangreichen Artikel. Zum Inhalt habe ich eine Verständnisfrage. Im Artikel heißt es, dass die Bemessungsgrundlage für das Jahr des Kirchenaustritts zu zwölfteln sei.
Ich habe gerade den Einkommensteuerbescheid für 2014 erhalten. Das Finanzamt fordert Kirchensteuer in Höhe von 68,82 € nach. Ich bin mit Wirkung zum 16.05.2014 aus der ev. Kirche (Land RLP - 9% von der Einkommensteuer) ausgetreten. Mein Arbeitgeber hat korrekt bis 31.05.2014 die Kirchensteuer berechnet (418,71 € aus 4652,57 € Einkommensteuer bis Mai 2014). Die vom Arbeitgeber abgeführte Einkommensteuer für 2014 betrug insgesamt 13.130 €. Vom Finanzamt wurde eine Einkommensteuer von 13.001 € für 2014 festgesetzt (scheint mir korrekt). Daraus hat das Finanzamt die 9 % Kirchensteuer für 5 Monate berechnet (= 487,53 €). Handelt es sich dabei um dieses in Ihrem Artikel beschriebene "Zwölfteln"? Ist die Nachberechnung korrekt?
Im Voraus besten Dank, einen guten Rutsch und beste Wünsche für das Jahr 2019.
Freundliche Grüße
Petsas