Mit oder ohne Kirchenaustritt lassen sich Steuern sparen - Artikel aktualisiert am 01.11.2018

  • Hallo, vielen Dank für den umfangreichen Artikel. Zum Inhalt habe ich eine Verständnisfrage. Im Artikel heißt es, dass die Bemessungsgrundlage für das Jahr des Kirchenaustritts zu zwölfteln sei.
    Ich habe gerade den Einkommensteuerbescheid für 2014 erhalten. Das Finanzamt fordert Kirchensteuer in Höhe von 68,82 € nach. Ich bin mit Wirkung zum 16.05.2014 aus der ev. Kirche (Land RLP - 9% von der Einkommensteuer) ausgetreten. Mein Arbeitgeber hat korrekt bis 31.05.2014 die Kirchensteuer berechnet (418,71 € aus 4652,57 € Einkommensteuer bis Mai 2014). Die vom Arbeitgeber abgeführte Einkommensteuer für 2014 betrug insgesamt 13.130 €. Vom Finanzamt wurde eine Einkommensteuer von 13.001 € für 2014 festgesetzt (scheint mir korrekt). Daraus hat das Finanzamt die 9 % Kirchensteuer für 5 Monate berechnet (= 487,53 €). Handelt es sich dabei um dieses in Ihrem Artikel beschriebene "Zwölfteln"? Ist die Nachberechnung korrekt?


    Im Voraus besten Dank, einen guten Rutsch und beste Wünsche für das Jahr 2019.
    Freundliche Grüße
    Petsas

  • Ich denke, zwölfteln heißt einfach, dass das komplette Jahreseinkommen herangezogen wird und dann entsprechend der Anzahl der Monate, die man Kirchenmitglied war, die Kirchensteuer berechnet wird.


    Wenn du bspw zur Jahresmitte aus der Kirche ausgetreten bist, aber nur in der zweiten Jahreshälfte ein Einkommen erzielt hast, wird trotzdem die Hälfte von diesem Einkommen (Kirchen-)versteuert, obwohl du ja zu Zeitpunkt der Einkommenserzielung gar nicht (mehr) in der Kirche warst.
    Ich hoffe, so ist es klarer