Widerrufsbelehrung
Hallo, laut spezialisierter Rechtsanwälte ist meine Darlehens-Widerrufsbelehrung aus dem Jahre 2008 fehlerhaft formuliert. Dazu kommt, dass es sich um eine "Widerrufsbelehrung für Haustürgeschäfte" handelt, versehen mit dem Hinweis "Nicht für Darlehen". Ist das allein schon Begründung dafür, dass die Widerrufsbelehrung ungültig ist? Dann könnte man sich ja die Auseinandersetzung wegen fehlerhafter Formulierungen sparen.
Danke für Ihre Antwort.
Jutta
Widerrufsbelehrung
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Hallo Jutta,
der Konjunktiv II ist hier richtig. Man könnte sich das sparen, aber die Bank wird das erfahrungsgemäß eher nicht so sehen. Wir haben von Lesern durchweg Rückmeldung, dass der Austausch mit der Bank meist über den Rechtsbeistand geht. Hierzu sieh auch unseren Hauptthread zum Thema:
Viele Grüße
Franziska