100% Stornogebühren Involatus

  • Hallo werte Community,


    ich habe einen Flug über folgende Seite mit diesen AGBs gebucht:


    https://www.involatus.com/ICC.…rvice&Page=TermsCondition


    Leider war ich aus persönlichen Gründen gezwungen einen Flug 3 Tage vor Abflug zu stornieren. Im Normalfall erhält man bei Fluggesellschaften Gebühren + Steuern zurück. Jedoch ist dies anscheinend hier etwas anders, da dies ein Ticketvermittler ist und beim Kauf auch keine Gebühren / Steuern angeführt wurden. Auf meine Nachfrage wurde mir gesagt, dass laut AGB in meinem Fall 100% Stornogebühren anfallen.


    Meine Frage ist jedoch trotzdem, ob 100% Stornogebühren in diesem Fall rechtens sind?

  • Aus den verlinkten AGB von 'involatus': 'Das Unternehmen Involatus Carrier Consulting GmbH (im Folgenden ICC) erwirbt Flugsitzplatzkontingente Dritter bzw. von ausführenden Luftfahrtunternehmen und vermittelt diese im eigenen Namen an Fluggäste im Rahmen eines NUR-FLUG-VERKAUFS weiter. ICC tritt dabei selbst nicht als ausführendes Luftfahrtunternehmen auf.'


    Diese Bestimmung ist zweideutig: Zum einen beruft sich 'Involatus' auf eine Vermittlerrolle. Zum anderen sagen sie, daß sie Flüge im eigenen Namen verkaufen (ähnlich wie ein Reiseveranstalter Charter-Nur-Flüge auch im eigenen Namen verkauft).


    Daraus geht einerseits hervor, daß der Fluggast mit der Fluggesellschaft (Airline) einen Beförderungsvertrag abschließt und nicht mit 'ICC' bzw. der Fa. 'Involatus'; letztendlich berufen die sich einerseits nur auf eine Vermittlerrrolle (siehe oben). Die Fa. 'ICC' wäre also lediglich Vermittler zwischen dem Fluggast und der Airline, und zwar Vermittler eines Beförderungsvertrages. Ähnlich ist es beim Immobilienkauf: Hier sind Vertragspartner der Verkäufer und der Käufer. Der Makler ist lediglich Vermittler. Es bestünden demnach also direkte Vertragsbeziehungen zwischen der Airline und dem Passagier.

    Aber: Schaut man sich die Webseite der Fa. 'Involatus' näher an (https://www.involatus.com/ICC.php?Site=InfoService&Page=FAQ ), so stellt man fest, daß diese Charterflugplätze verkauft, ähnlich wie ein Reiseveranstalter Charter-Nur-Flugangebote in seinem Angebot hat. Dies wird höchstwahrscheinlich hier der Fall sein. Demnach kommt Reisevertragsrecht zur Anwendung. Dann unterliegt der Flug dem Reiserecht.


    Der Reiseveranstalter verkauft seine Tickets ohne Steuern und Gebühren sondern nach eigener Kalkulation. Daher zahlt der Kunde hier keine Steuern und Gebühren an den Reiseveranstalter bzw. an die Fa. 'Involatus' sondern einen einheitlichen Flugpreis.
    Und: zur Stornierung nach Reiserecht ist dieser Artikel interessant: https://www.frag-einen-anwalt.…nokosten-100---f2335.html

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Interessant auch zum Thema: https://www.frag-einen-anwalt.…enen-Fluges--f279916.html
    Da 'Involatus' die (Charter-) Flüge offenbar nicht vermittelt sondern im eigenem Namen verkauft, muß man sich hier ausnahmesweise in 'Involauts' wenden, um die Steuern und Gebühren erstatter zu bekommen, die übrigens aucvh bei einem Cahrterflug anfallen.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)