Kreditbearbeitungsgebühren, Hemmung der Verjährung

  • Hallo Team,
    es geht spannend weiter. Nachdem ich nach dem Urteil am 03.11. mein Forderungsschreiben per Einschreiben/Rückschein an die Santander geschickt habe, bekam ich bereits heute Post, allerdings ist der rosa Rückschein noch nicht wieder da. Jedenfalls wurde mir darin mitgeteilt, dass sie meiner kürzlich abgelehnten Forderung jetzt nach dem Urteil proaktiv nachkommen werden. Ich solle jedoch Verständnis dafür aufbringen, dass wegen der vielen Neuanfragen die Erstattung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Eine Klage zur Unterbrechung der Verjährung wäre nicht nötig.
    Dann noch der Nachsatz: dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher nicht unterschrieben.
    Ist dieses Zusage-Schreiben rechtlich gesehen als Hemmung der Verjährung verwendbar oder nur Hinhaltetrick, wie ich eher vermute?
    Inzwischen habe ich schon fast 30 Euro nur für Einschreiben ausgegeben, während die Bank, wenn überhaupt, nur einfache Briefe sendet.
    Beste Grüße ans engagierte und kompetente Team und die "Mitleidenden"
    rainbow

  • Hallo rainbow,


    vielen Dank *erröt*!


    Diese Frage wurde an anderer Stelle schon gestellt - man merkt, sie ist höchstrelevant. Der Sicherheitsfanatiker in mir würde dazu raten, in jedem Fall den Ombudsmann einzuschalten, aber es kann ja nicht angehen, dass man das nur wegen der Hemmung der Verjährung macht :S

  • Also, ich habe mal nachgefragt:


    Ein solches Schreiben reicht vollkommen aus. Man kann den Ombudsmann zudem nur dann benachrichtigen, wenn die Bank die Forderung abgelehnt hat.


    Sollte die Bank nicht zahlen und sich dann auf Verjährung berufen, wäre das rechtsmissbräuchlich. Länger als zwei Wochen sollte man aber nicht warten – dann nochmal schreiben -, eine 3-tätige Frist setzen und androhen, dass man ansonsten unverzüglich ohne vorheriges Ankündigen den Rechtsweg gehen wird.