Schenkung eigengenutzte Immobilie an Kind

  • Hallo,
    meine Eltern wollen mir eine Immobilie, welche jetzt bereits von mir bewohnt wird (als Mieter), übertragen. Ist dieser Übertrag steuerfrei, da eigengenutzt? oder gilt diese Regelung nur bei Erbschaft aufgrund Tod?

  • Der Freibetrag als Kind beträgt 400.000 Euro alle 10 Jahre für eine Schenkung, wenn die Immobilie beiden gehört also 800.000 Euro. Wie der Wert der Immobilie geschätzt wird vom Finanzamt weiß ich nicht. Aber vlt reichen 800.000.

  • oder gilt diese Regelung nur bei Erbschaft aufgrund Tod?

    So ist es. Die Steuerbefreiung für das Familienheim gilt nur bei Erwerben von Todes wegen. Darüber hinaus hätten ihre Eltern auch selbst die Wohnung zu Wohnzwecken nützen müssen.


    Die Vermietung an Sie ist steuerschädlich im Hinblick auf die Erbschaftsteuer.

  • Eine Lösung wäre je nach Wert der Immobilie und Eigentumsverhältnissen (400.000 € oder 800.000 € Freibetrag), dass beim Eigentum von nur einem Elternteil dieser zunächst die Hälfte auf den anderen überträgt und dann erst jeder seinen Teil an Sie übergibt.


    Oder falls vorhanden Sie ein Darlehen übernehmen.


    Ein Nießbrauchsvorbehalt oder lebenslanges Wohnrecht scheidet aus, ausser Ihre Eltern ziehen selbst ein.